Deshalb ordnete es die von der Staatsanwaltschaft beantragte zwangsweise Entnahme von Körperzellen (DNA) an. Der Fall wird demnächst das Verfassungsgericht beschäftigen.
Die Entscheidung ist deshalb pikant, weil der junge Mann dunklen Teint hat. Ein Täter mit dunklem Teint wurde auch im Zusammenhang mit dem Brandanschlag am 22. Januar im Gebäude des Landkreises gesucht. Die Ermittler verdächtigten den 20-Jährigen, so dass sie sich Fotos von ihm aus dem Einwohnermeldeamt beschafften, um sie heimlich als Lichtbildvorlage für Zeugen zu benutzen. Ob das überhaupt rechtmäßig war, beschäftigt immer noch das Amtsgericht.
Aus dem Verdacht gegen seinen Mandanten schließt Rechtsanwalt Sven Adam, dass die Polizei in Wahrheit die DNA des 20-Jährigen analysieren will, um sie mit Spuren des Kreishaus-Anschlages zu vergleichen, obwohl diese Ermittlungen längst eingestellt sind und der 20-Jährige auch nicht mehr im Verdacht steht.
Begründet wird die DNA-Entnahme ganz anders: Der Mann soll „gefährliche Körperverletzung“ begangen haben, weil er einen Böller gezündet habe. Ein Verdacht, der nicht einmal bewiesen ist. Andere Knallkörper wurden bei ihm nicht gefunden. Ein Polizist hatte nach einer Demo behauptet, Ohrgeräusche zu spüren. Dies wurde als Knalltrauma angesehen; eine gefährliche Körperverletzung. Eine Vorstrafe und eingestellte Verfahren wegen Widerstandshandlungen bei Demos der linken Szene reichten aus, um dem 20-Jährigen zu unterstellen, es seien von ihm weitere erhebliche Straftaten zu erwarten.
Während das Amtsgericht es noch ablehnte, eine DNA-Abgabe anzuordnen, denn die Körperverletzung sei nur einfach und seine weiteren Taten nicht erheblich, legte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde ein. Das Landgericht entschied nun: Er habe „wiederholt Gewalt gegen Polizeibeamte“ ausgeübt, und er habe den „Böller auf Polizeibeamte“ geworfen. Das aber sagt sein Anwalt, gehe aus der Ermittlungsakte gar nicht hervor.
Adam wird gegen den Gerichtsbeschluss Verfassungsbeschwerde einreichen. Sollte die DNA-Abgabe erzwungen werden, will er parallel Eilantrag im Verwaltungsgericht stellen.
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Kommentare
Erneuter Skandal durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte antifa – 11.12.10
Erneuter Skandal durch Polizei, Staatsanwaltschaft und GerichteAm 16.12.2010 soll ein junger Mann aus Göttingen zur Abgabe einer
DNA-Probe gezwungen werden. Aufgrund eines angeblichen Böllerwurfs
innerhalb einer Demonstration seien von ihm „weitere Straftaten von
erheblicher Bedeutung“ zu erwarten.
„Weitere Straftaten“? Der Reihe nach:
Am 27.Januar 2010 durchsuchte die Polizei rechtswidrig ein linkes
Wohnprojekt in der Roten Straße, nachdem es in einer Teeküche des
Landkreisamtes zu einer Verpuffung kam. Bei der folgenden
„Solidaritätsdemonstration gegen staatliche Repression“ am 30. Januar
wurde ein Jugendlicher wegen des Verdachts, innerhalb der Demonstration
Böller geworfen zu haben festgenommen. Noch gibt es in diesem Prozess
kein Urteil, doch die Staatsanwaltschaft ist wie immer schneller – der
junge Mann soll eine DNA-Probe abgeben. Sollte er zu dem angegebenen
Termin nicht erscheinen, werden ihm „Zwangsmaßnahmen“ angedroht.
Doch was hat ein angeblicher Böllerwurf auf einer Demo mit einer
DNA-Probe zu tun? Der Verdacht liegt nahe, dass das Fachkommissariat 4
(der Staatsschutz) nach der skandalösen Ermittlungspleite in dem
angeblichen „Sprengstoffattentat in der Teeküche“ ganz andere Pläne
verfolgt. Denn: eine Zeugin meint dort einen Mann mit „dunklem Teint“
gesehen zu haben. Zügig weiß das Fachkommissariat 4, um wen es sich
handeln könnte und besorgt sich vom Einwohnermeldeamt Bilder für eine
Lichtbildvorlage. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme wird noch vom
Amtsgericht geprüft. Die Zeugin erkennt niemanden sicher, das hindert
das Fachkommissariat jedoch nicht, einen Antrag auf Observation zu
stellen – dieser wird abgelehnt, es gäbe keinen „hinreichenden
Anfangsverdacht“.
Und ausgerechnet dieser junge Mann „mit dunklem Teint“ hat nun angeblich
durch das Werfen eines Böllers innerhalb einer Demonstration „schwere
Körperverletzung“ an einem Polizisten begangen. Zusammen mit einer
versammlungsrechtlichen Vorstrafe als 15-jähriger und eingestellter
Verfahren im Zusammenhang mit Demonstrationen wird nun ein besonderes
„Gefahrenpotential“ konstruiert, welches die DNA-Abnahme rechtfertigen
soll.
Also ein weiteres Beispiel dafür, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und
Gerichte das tun, was ihre Aufgabe ist: engagierte Menschen mit
Verfahren und Urteilen zu überziehen. Immer zielgerichteter wird dabei
auch in Göttingen versucht, Jugendliche, die politisches Engagement
zeigen, einzuschüchtern, sei es durch Besuche bei den Eltern oder in der
Schule. Ein neuer Skandal ist jetzt mit der geplanten Speicherung eines
genetischen Fingerabdrucks erreicht. Der Verdacht, geringe Straftaten im
Rahmen einer Versammlung begangen zu haben soll ausreichen, mit intimen
Daten in einer bundesweiten zentralen Verbrecherkartei erfasst zu werden.
Aus diesem Grund rufen wir alle emanzipatorischen und demokratischen
Kräfte der Stadt Göttingen auf, sich mit dem 20-jährigen zu
solidarisieren. Wir werden der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den
Gerichten deutlich machen, dass ihre Kriminalisierungsversuche nicht
unbeantwortet bleiben.
Achtet auf weitere Ankündigungen.
Es ist noch unklar, ob die Maßnahme wirklich wie angekündigt am
16.12.2010 durchgeführt wird.
Falls die Zwangsmaßnahme umgesetzt wird, treffen wir uns am gleichen Tag
um 18:00 Uhr am Gänseliesel, um unserer Empörung über dieses Vorgehen
Ausdruck zu verleihen.
Verfolgt sind einige, gemeint sind wir alle!
Solidarität ist eine Waffe.
Antifaschistische Linke International >A.L.I.
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Falscher Teint? Kernkraft – 04.12.10
Hast Du etwa einen dunklen Teint?Dann werden hier bald die üblichen Kommentar-Trolle Buchempfehlungen über linke und kriminelle Parallelgesellschaften o.ä. auflaufen.
Meide einfach Göttingen für ein paar Jahre, bis sich die Reste der Wargel-Ära "rausgewachsen" haben.
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lügende ermittler der angeschmierte – 04.12.10
das kommt mir bekannt vor: in einem strafrechtlich ganz anderen zusammenhang las ich hinterher in der vom anwalt beantragten akte, das ein kommissar in die akte schrieb, dass ich bei einer mündlichen befragung etwas "verneint" (ich hatte ja gesagt und er hakte auch nochmal nach)hätte und ich ja wohl lügen würde und er deshalb eine durchsuchung wegen bla bla...beantragt. hausdurchsuchung negativ, verfahren eingestellt, 130,- anwaltskosten.so wirds gemacht und wenns klemmt schnell ne pressekonferenz und noch mehr blödsinn erzählt damit es auch der letzte pressefuzzi glaubt.
aber alles völlig rechtsstaatlich, gelle ? Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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