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Kommentar

Vergriffen

Von Jürgen Gückel

Worte sind Waffen des Anwalts. Sie mögen als Beleidigung empfunden werden – so lange sie der Wahrheitsfindung dienen, sind sie es nicht.

So wie keine Anklage eine Beleidigung ist, mag der unschuldig Angeklagte noch so beleidigt sein. Dennoch kann man von einem Anwalt bessere Wortwahl erwarten. Von Staatsanwälten aber auch. Wer auf den eigenen Strafbefehl hin am Ende Freispruch beantragen muss, hat sich vorher ebenfalls vergriffen. Und der Steuerzahler zahlt – mal wieder.

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  • Die alten Lateiner wussten es schon: GB – 27.08.10
    Suum cuique! ;-) Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • @Aufreger Ernst H. – 25.08.10
    Ich verstehe: Du magst den Journalisten nicht. Ok. Und wie ist Deine Meinung zu dem Thema des Kommentars? Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • @Aufreger Gückel-Durchschauer – 25.08.10
    Leute, dass der Gückel von allem, über das er schreibt wirklich null Ahnung hat und nicht mehr drauf hat, als im "Bild"-Jargon zu hetzen, wissen wir doch mittlerweile alle!

    Wir sollten diesem "Journalisten" nicht so viel Aufmerksamkeit zukommen lassen..

    Nachher könnte er noch zu der Auffassung kommen, dass wir ihn ernst nehmen!

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  • @ex-goettingerblog Ernst H. – 25.08.10
    „Massive Stimmungsmache“ - stimmt, das GT kann wahrscheinlich von schweren Manipulationsversuchen bei der damaligen Abstimmung berichten.
    Herr Ex-Göttingerblog – Wenn Ihnen jemand sagt, sie sollen für das was sie täglich tun, um Ihren Borterwerb zu bestreiten, plötzlich ein Bussgeld zahlen, weil sie das jetzt einfach nicht mehr tun dürfen. Und wenn man Ihnen dann ihre Privatwohnung durchsucht. Dann könnte es doch sein,dass sie sich wehren – juristisch, z.b.? Oder nicht? Ihr Name klingt danach, als wenn Sie mal ein Blog betrieben hätten. Würden sie über o.g. Vorkommnisse in einem Blog berichten? Würden sie aller Welt erzählen wollen, wie ungerecht sie grad behandelt werden? Ist ein in die Welt hinausrufen „HILFTE, Ich werden ungerecht behandelt“ nicht „politissches“ Engagement? Naja – Den Eindruck der Meinungsmache kann ich verstehen. Ich habe ihn mit umgekehrten Vorzeichen (ich erinnere an den abgemahnten Flyer der Kreishandwerkerschaft...). Wenn mir Unrecht wiederfährt, dann werde ich nicht schweigen. Gruß, der Egon
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  • @ex-goettingerblog Ernst H. – 25.08.10
    Ich glaube, wir beide stehen vor dem Beginn einer großen Freundschaft! ;-)

    In meinem Kern geht es darum, dass jemand SIEBEN Jahre lang Menschen die Haare frisierte, und davon lebte. Dann eine Hausdurchsuchung und ein Bussgeld aufgebrummt bekam.
    Wie sie dazu kommen, dass eine solche Existenz sich juristisch nicht wirklich wehren soll, sondern versuchen, die Politik im Lande zu überzeugen - das ist mir schleierhaft.
    Maskenbildner schneiden Haare – ohne Meistertitel. Unerhebliche Nebenbetriebe schneiden Haare – ohne Meistertitel, Reisegwerbler schneiden Haare – ohne Meistertitel. JEDER EU Betrieb darf bei uns Haareschneiden, ohne …. Das alles hätte das Gericht prüfen und beachten sollen. Aber in Ihren Augen ist das ja ein recht einfacher Sachverhalt (Kein Meisterbrief = Kein Haarsschneiden). NEIN, das Recht ist komplizierter. Ein Richter wird dafür bezahlt, sich mit allen Fakten eines Falls auseinanderzusetzen (naja, ausser in Göttingen). Sie haben natürlich Recht, in der 1. Instanz wurde der Stylist verurteilt, ja! Von einem Gericht, das verzögerte und sich nicht auskannte. Fettes Brot (um mal einen Fachbegriff aus dem Umfeld der Kreishandwerksmeisterin Thiele-Hann zu bemühen)
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  • @ Egon/Ernst ex-goettingenblog – 25.08.10
    Vielleicht ist die Rechtslage etwas komplizierter, aber im Kern geht es doch darum, dass grundsätzlich nur Frisöre (in grösserem Umfang) Haare schneiden, dürfen? Und dass man Meister sein muss, wenn man einen eigenen Laden betreiben möchte, oder?
    Und dass der hier genannte Stylist kein Frisör ist und dennoch Haare geschnitten hat, oder?
    Vielleicht ist jetzt noch der Umfang seiner Haarschneide-Tätigkeit streitig, ok.
    Sie schreiben ja etwas von Nebenbetrieb oder so.

    Wie ist denn das Verfahren eigentlich ausgegangen? Der Stylist wurde doch verurteilt, oder?

    Und wie gesagt: soweit ich das beurteilen kann, finde ich das deutsche Handwerksrecht z.T. auch sehr lächerlich. Ich verstehe auch nicht, warum es in solchen Bereichen wie "Haareschneiden" so strenge Regeln geben muss. Das ist ja keine Tätigkeit, bei der Häuser einstürzen und Menschen gefährdet werden können. Schlimmstenfalls hat man einen versauten Haarschnitt, ärgerlich, aber kein Weltuntergang (außer vielleicht für Models :-)).

    Wie auch immer, mir als Aussenstehender, kam es von Anfang an so vor, als würde dieses ganze Stylisten-Verfahren von einer krassen Stimmungsmache von Seiten der Stylisten begleitet und massiv gegen Verwaltung und Gericht gestänkert. Das machte einfach keinen besonders seriösen und abgewogenen Eindruck. Zumindest nicht auf mich.

    Und es schien für mich einfach von Anfang an so, als würde man sich an der falschen Stelle abarbeiten. Statt die Handelenden Beamten und Richter so anzugreifen, muss eben der Gesetzgeber angegriffen werden.

    Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass hier ein ganz paar Personen von Anfang an massive Stimmungsmache betrieben haben (auch und gerade hier in den GT-Foren) und dass das nicht gerade zu mehr Sachlichkeit beigetragen hat.
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  • @ex-goettingerblog Teil II Ernst H. – 25.08.10
    Meisterzwang und das Schneiden von Haaren in einen Topf zu werfen ist sehr fahrlässig – wie ich finde.
    Der Richter hat vorbehaltlos zu urteilen. Dazu muss er sich aufrichtig und umfassend informieren. Das Tat Richter W. Nicht.
    Warum sie mehrmals „u.ä.“ schreiben weiss ich nicht. In Sachen Gesetzgeber ist Sasha sehr wohl und umfassend unterwegs. Warum aber meinen
    Sie, das jemand sich in einem Rechtsverfahren kastrieren soll, und statt dessen die Politk kontaktieren soll. Ich habe ein anderes Verständnis von unserm deutschen Rechtsstaat. Aber ich mag mich (zumindestens was die Situation in Göttingen betrifft) irren.
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  • @ex-goettingerblog Ernst H. – 25.08.10
    Im Einzelnen:
    In meinen Augen war es keine „Nachlässigkeit“ - das wäre fahrlässig. Zwei unvorbereitete Termine weisen auf Vorsatz hin! Die Folgen für den Beklagten wären/sind IMMENS!
    Wo Sie Lächerlichkeit (und damit eine Aussenwirkung) erkennen, da sehe ich einen von Grund auf ernsthaften Einsatz für den Mandanten. Mich wundert, das so eine wie ihre Sichtweise möglich ist. (Wenn Handwerker so eine Arbeitsauffassung hätten...)
    Kennen Sie das Handwerksrecht? Wissen Sie um Schulungen, mit denen Handwerkskammern Richter zum Handwerksrecht einseitig „schulen“. Wenn es „einfach“ gewesen wäre, warum sah sich der Richter nach dem 2. Termin ausser Stande einen „unerheblichen Ne benbetrieb“ zu definieren / zu kennen?
    Der Stylist IST Stylist und WAR es nicht nur! Ihr Satz sagt aus, nur Frisörmeister dürften Haare schneiden. Ich verstehe nun, das Sie keine komplizierte Rechtslage sehen. Meine Frage an Sie: Wo steht, dass nur Frisörmeister Haare schneiden dürfen? (Wenn es sich doch um eine so unkomplizierte Sachlage handelt...)
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  • @ Egon ex-goettingenblog – 24.08.10
    Wenn es sich wirklich so darstellt, wie Sie es schildern, dann ist das schon eine ziemlich peinliche Nachlässigkeit von Seiten des Richters, keine Frage.

    Das rechtfertigt aber noch lange nicht die Unterstellung der vorsätzlichen Straftat "Rechtsbeugung". Sowas sollte man sich als - professioneller - Rechtsanwalt meiner Meinung nach verkneifen, sonst macht sich lächerlich.

    Und im Ausgangsfall war doch die Rechtslage nicht so kompliziert, oder?
    Der Stylist (oder was auch immer der war) war nun mal kein Frisörmeister und durfte daher auch keine Haare schneiden. Dieser Meisterzwang ist zwar aus meiner Sicht Quatsch (zumindest bei Frisören, also in einem nicht sicherheitsrelevanten Bereich), aber nun mal geltendes Recht. Der Richter muss das anwenden und umsetzen. Statt also ständig auf den Richter einzuhauen, sollten die entsprechenden Stylisten u.ä. lieber mal versuchen, auf die Legislative einzuwirken, dass die Gesetze geändert werden.

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  • @ex-goettingerblog Egon H. – 24.08.10
    Ein Richter, der beim ersten Termin die Akte nicht studiert hat. Beim zweiten Termin immer noch die für das Verfahren einschlägigen Rechtssätze kennt und die Thematik aus der Akte sich angeeignet hat. Und der dann seine Rettung in einer Vertagung sucht, der gehört doch hinterfragt - oder bitte was? Wenn dann die Institution bei der dieser Richter angestellt ist allein in der Wortwahl eine Verfehlung des Anwaltes sieht.... Also so eine Institution sieht sich wohl "von Gottes Gnaden", steht aber nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Und du schreibst jetzt, der Anwalt habe nicht die berechtigten Interessen vertreten? Dem von Dir zitierten "von vorneherein" gingen ZWEI Termine voraus. Was sollte nach Deiner Meinung denn noch alles runtergeschluckt werden, bitte? Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • apropos vergriffen ex-goettingenblog – 24.08.10
    VERGRIFFEN hat sich das GT auch bei der Berichterstattung zu den 3 Polizisten und ihrer vermeintlichen Falschbeschuldigung.

    Ich würde mich an Stelle des Journalisten hier also nicht so weit aus dem Fenster lehnen. :-)
    Und das hätte ich dem entsprechenden Anwalt auch geraten, bevor hier "in Wahrnehmung berichtigter Interessen" einem Richter "von vornherein der Vorsatz der Rechtsbeugung" unterstellt wird. Wo nimmt der Anwalt denn hier noch die berechtigten Interessen seines Mandanten wahr? Solche Aussagen bringen doch keinen Prozess voran und vergiften nur die Atmosphäre. Qualifizierte Vertretung sieht m.E. in aller Regel anders aus.
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