Demnach sei eine Befreiung, wie sie der Ortsrat derzeit fordert, „nicht zulässig“. Erst eine Bebauungsplanänderung schaffe „eine deutlich höhere Rechtssicherheit“. Daher müsse man das Verfahren „durchziehen“. Der Gebietstyp, in dem bisher keine sozialen Einrichtungen vorgesehen sind, solle jedoch keinesfalls geändert werden, versprach Dienberg. „Der Charakter als reines Wohngebiet soll erhalten bleiben.“
Bei Jörg Rudolph (CDU), Ortsbürgermeister von Nikolausberg, kam der Vorschlag der Verwaltung nicht gut an. „Wir lehnen das trotzdem ab.“ Die Ausschussmitglieder warben jedoch um Verständnis. So regte Holger Welskop (CDU) an, den Ortsrat über die neuen Erkenntnisse der Verwaltung nochmals beraten zu lassen. Schließlich sei der darüber „schon wieder“ nicht informiert worden. Daher wolle er „nicht über den Kopf des Ortsrates hinweg entscheiden“. Ulrich Holefleisch (Grüne) fand die Idee „in Ordnung“. Er sprach von einer „verhärteten Situation“ und äußerte die Hoffnung, „dass der Ortsrat da noch mal abwägen wird“. Auch Christian Henze (SPD) und Karl Semmelroggen (FDP) sprachen sich dafür aus, das Thema nochmals an den Ortsrat Nikolausberg zu überweisen.
kap/afu
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