Die Kreishandwerkerschaft Göttingen veröffentliche „fehlerhafte Aussagen zum Beispiel zu Gewährleistungsansprüchen von Kunden gegenüber Handwerkern“, heißt es in einer Pressemitteilung des BUH. Außerdem würden „zuverlässige Handwerksbetriebe, welche nicht Mitglied der Innung sind, gegenüber den Innungsbetrieben abgewertet und verunglimpft“. Gegen diese „Fehlinformation und Wettbewerbsverzerrung“ gehe nun der Reetdachdecker Jonas Kuckuk vor. Er fordere mit einer strafbewährten Unterlassungserklärung von der Kreishandwer-kerschaft, die Veröffentlichungen zur Schwarzarbeit sofort zu korrigieren.
Stein des Anstoßes ist für den BUH ein Faltblatt der Kreishandwerkerschaft: „Dort wird behauptet, der Kunde würde Pfuscharbeiten riskieren, wenn er Handwerksbetriebe beauftragt, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind.“ Damit werde außer Acht gelassen, dass die meisten Gewerke gar nicht in die Rolle eingetragen werden können und, dass man sich im Handwerk auch ohne Rolleneintrag rechtmäßig selbstständig machen kann. Zudem gelten auch für meisterfreie und handwerkskammerfreie Betriebe die „gleichen technischen Vorschriften und Normen wie für alle anderen auch“. Mit der Pfusch-Behauptung werde eine „eindeutig unzulässige unlautere Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Innungsbetriebe erreicht – „vielleicht sogar erwünscht“.
Der BUH wirft der Handwerkskammer eine „unlautere Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der eigenen Mitgliedsbetriebe“ vor. Mit der Aufforderung, „vergeben Sie Ihre Aufträge nur an eingetragene Handwerksbetriebe“, nehme die Kreishandwerkerschaft Göttingen Partei für ihre eigene Klientel und vergraule den freien Handwerkern die Kundschaft. „Sie missbraucht in der Öffentlichkeit immer noch bestehendes Ansehen dazu, Konkurrenzbetriebe zu diffamieren und zu diskriminieren. Damit verletzt sie ihre Neutralitätspflicht als Körperschaft öffentlichen Rechts“, heißt es in der Mitteilung.
Auch die Behauptung: „Sie haben als Verbraucher gegen einen Schwarzarbeiter keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatzansprüche, denn Verträge mit Schwarzarbeitern sind nichtig“ stößt auf die BUH-Kritik. Genau das Gegenteil sei seit Jahren einhellige Rechtsprechung. Oliver Steinkamp vom BUH: „Natürlich gelten Gewährleistungsansprüche gegenüber nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben – genauso im Übrigen wie gegen Meisterbetriebe, die ohne Rechnung arbeiten. Hier wird lediglich versucht, ein Geschäft mit der Angst zu machen. Die Kreishandwerkerschaft baut Gespenster auf, die die Kunden in ihre eigenen Arme treiben sollen – mehr steckt nicht dahinter.“
mib
Kommentare
Es ist doch nur die Gier der Kammer Michael Pramann – 08.11.09
Selbstverständlich sollte Qualitätsarbeit im Vordergrund stehen.ABER WO HIER SCHON VON EINSTÜTZENDEN dÄCHERN GEREDET WIRD.
Von was für eine Art von Betrieben wurde die Eissporthalle in Garmisch (?) erbaut, die im Winter vor zwei Jahren unter der Scheelast zusammenbrach?
Das Berliner (?) Congresszentrum, dass zusammenbrach?
Von qualifizierten Meisterbetrieben, so würde ich einmal behaupten.
Pfuscher gehören vom Markt enommen. Da bin cih gleiher Meinung.
Aber genau da handelt speziell die HWK Hildesheim inkonsequent und beweist somit, dass es ihr somit gar nicht darum geht.
Beispiel:
Der HWK Hildesheim ist ein Tischlermeister bekannt, der 4 Jahre Lang einen Mitarbeiter VOLL beschäftigt hat, ohne Sozialversicherungsbeiträge abgeführt zu haben.
Dieser Tischlermneister wurde innerhalb eines Jahres sage und schreibe 4 Mal wegen betzrugs, u. a. an seinen Kunden verurteilt, so meine Kenntnis.
Diesem Meisterbetrieb war Qualitätsarbeit ein Fremdwort.
All das war der HWK Hildesheim bekannt.
Unternommen hat die Kammer jedoch nichts.
#Ich will hier niemanden seine fachlichen Qualitäten streitig machen. Aber dies musste einfach einmal gesagt werden.
Merhrmals habe ich eine Stellungnahme von der HWK Hildesheim gefordert.
Frau Schwarze, Geschäftsführerin der HWK Hildesheim, sowie alle anderen hüllen sich zu diesem Thema in Schweigen.
Und da ich dies nun öffentlich bekannt gegeben habe, Herr Spangenberg, würde ich mich wirklich freuen, wenn auch andere Meisterbetriebe sich einmnal in diesem Fall an die HWK Hikldesheim wenden würden.
Jeder redliche Betrieb sollte sich hier angesprochen fühlen so ein Verhalten der HWK nicht zu dulden.
Ebenso zu dem Thema Legitimität des HWK-Präsidenten Jürgen Herbst.
siehe hierzu:
http://www.kammerwatch.de/2009/11/01/berechtigte-zweifel-an-der-legitimitaet-des-handwerksprasidenten-der-hwk-hildesheim/
in diesem Sinne,
Michael Pramann
Tischlermeister
Eschershausen
Zwangsmitglied der HWK Hildesheim
FREIWILLIGES Mitglied im bffk ( Bundesverband für freie Kammern Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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