Taucht plötzlich ein Tier auf der Straße auf, rät der KS: sofort bremsen, Licht abblenden und hupen. Ruckartige Ausweichmanöver sollten vermieden werden, besonders bei Gegenverkehr oder bei Gefahr, von der Fahrbahn abzukommen. Bevor andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sei es sinnvoller, einen Zusammenstoß mit dem Wild zu riskieren.
Das ist zu tun
- Ist es einmal zur Kollision gekommen, heißt es:
- unverzüglich anhalten,
- Unfallstelle absichern,
- Warnblinklicht einschalten,
- Warnweste anlegen,
- etwaigen Verletzten helfen,
- Polizei und Rettungskräfte verständigen (Telefon 110, 112), • gegebenenfalls auch das Forstamt, das sich um das Tier kümmert und den Schaden für die Versicherung bestätigt.
- Das verletzte Tier unberührt lassen,
- gegebenenfalls die Fluchtrichtung des Wildes merken,
- die Unfallstelle fotografieren,
-
Spuren am Auto wie Blut und Haare nicht vor Kontakt mit der Versicherung entfernen,
Namen und Adressen von Zeugen und Helfern notieren.
Versicherungen regulieren Schäden aus der Berührung mit Haarwild unterschiedlich, teilt der KS weiter mit. Um Schadenersatz zu zahlen, verlangt die Teilkaskoversicherung einen Nachweis der Berührung mit dem Haarwild. Das sind Rot-, Dam-, Elch-, Reh-, Gams- und Schwarzwild sowie Hasen, Kaninchen, Dachse, Luchse und Marder. Die Vollkasko muss auch zahlen, wenn ein Wildschaden nur behauptet wird. Ein Wildunfall kann auch vorliegen, wenn lebloses Haarwild an- oder überfahren wird.
Von Matthias Heinzel
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