Göttingen. Den Mindestlohn gibt es, weil das niedersächsische Wirtschaftsministerium erstmals die entsprechenden Teile des zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Entgeltvertrages für allgemeingültig erklärt hat. Diese Regelung wird vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) mitgetragen.
Wie das Lohnniveau in Göttinger Gaststätten aussieht, ist nicht leicht festzustellen. Auf Tageblatt-Anfrage wollte keine der Aushilfen in den Betrieben Bagle Station, Cello Coffee Bar, Irish Pub oder Thanners Angaben zu ihren Verdiensten machen. Begründung: Darüber sei man zum Schweigen aufgefordert worden, und man halte sich daran, um Ärger zu vermeiden.
Auskunft gibt hingegen Lutz Sauermann, Betreiber des Innenstadt-Cafés Alfredo. Seinen Mitarbeitern und Angestellten zahle er einen Stundenlohn von 9,50 Euro – gut anderthalb Euro mehr als der seit kurzem geltende Mindestlohn. Dennoch übt Sauermann Kritik an der Neuregelung: Durch den Mindestlohn würden Aushilfen und fest angestellte Fachkräfte gleich behandelt. Sauermann: „Leute, die ihren gesamten Lebensunterhalt mit diesem Job bestreiten, sollten besser bezahlt werden.“
Der Göttinger Dehoga-Chef Peter Ollhoff sieht die Gastwirte der Region in der Mindestlohn-Frage gespalten: Zum einen belaste die Regelung die Betriebe in einer ohnehin angespannten Wettbewerbssituation, in der höhere Preise am Markt kaum durchsetzbar seien. Andere Gastwirte seien ebenso wie er selbst der Auffassung, dass für ordentliche Arbeit auch ein reeller Lohn gezahlt werden sollte. Und anders als viele Gaststätten profitiere das Hotelgewerbe seit knapp zwei Jahren von einer soliden und tragfähigen Konjunktur.
Systemgastronomie
Allerdings sind nicht alle Göttinger Restaurants dem Mindestlohn unterworfen: Für die meisten Betriebe der sogenannten Systemgastronomie – Unternehmen wie McDonalds, Burger King oder Kentucky Fried Chicken – gilt die 7,94-Euro-Vereinbarung nicht. Für diesen Bereich gibt es drei verschiedene Tarifsysteme, erläutert Rainer Balke, Geschäftsführer der Dehoga Niedersachsen. Dementsprechend unübersichtlich sei das Gefüge der gezahlten Entgelte. Der Tarif mit der weitesten Verbreitung ist das Vergütungssystem, das die NGG ausgehandelt hat. Er sieht einen Lohn von mindestens 7,50 Euro vor.
Aber auch das wird nicht immer gezahlt. Eine Mitarbeiterin der Edel-Fast-Food-Kette Vapiano in Göttingen, die ihren Namen ebenfalls nicht in der Zeitung lesen will, berichtet zwar von einem Stundenlohn von 7,88 Euro pro Stunde für 400-Euro-Kräfte, aber auch von 5,75 Euro für Angestellte in Teilzeit (alle Angaben brutto). Vollzeitkräfte erhalten 7,65 Euro. Feiertagszuschläge belaufen sich auf 100 Prozent, Nacht- und Wochenendzuschläge gebe es jedoch nicht.
Von Nina Winter und Matthias Heinzel
Goettinger-Tageblatt.de Anmeldung