Naturschützern reicht der vorgesehene Schutz für das große Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiet nicht aus. Aus Sicht der Landesumweltbehörde sollte das gesamte Gebiet ebenso wie demnächst Teile des Göttinger Waldes in Naturschutzgebiete umgewandelt werden. Der Kreistag hatte dies im Dezember im Prinzip bereits gebilligt. Nach Protesten von Realgemeinden, Forstwirtschaft und auch der örtlichen Landesforstverwaltung soll jetzt das mildere Mittel des Landschaftsschutzes angewandt werden.
Die Grünen unterstützten die Forderung von Naturschützern zumindest Teilbereiche als Naturschutzgebiete auszuweisen. Der Vorschlag des umweltpolitischen Sprechers Martin Worbes, wenigstens einen kleinen Teil als Naturschutzgebiet (NSG) direkt neben einem hessischen NSG auszuweisen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Es müsse Kompromisse zwischen den berechtigten Interessen der Waldbesitzer und den Naturschutzverbänden geben, so Worbes. Es gebe Schnittmengen, beiden liege der langfristige Erhalt der Wälder am Herzen. Reinhard Urner von der Biologischen Schutzgemeinschaft machte noch einmal deutlich, dass die vorgesehene Verordnung nicht konform mit EU-Recht sei.
Landvolkgeschäftsführer Achim Hübner erklärte hingegen, dass die Landwirtschaft mit dem Entwurf leben könne. Der gute Zustand sei erst durch lange wirtschaftliche Nutzung entstanden.
Derzeit werde nur der Status quo festgeschrieben, sagte Umweltdezernentin Christel Wemheuer. Alles weitere gehe nur mit Geld vom Land. Landschaftsschutz müsse nicht schlechter als Naturschutz sein, so Thorsten Heinze (SPD). Was nütze außerdem das schönste Gebiet, wenn es nicht erfahrbar sei, weil die Menschen keinen Zutritt hätten.
Das FFH-Gebiet 170 umfasst bewaldete Muschelkalkhöhen und landwirtschaftlich genutzte Senken. Der wärmebegünstigte Standort enthält auch die größten zusammenhängenden Vorkommen von Orchideen-Kalk-Buchenwäldern. Über den Entwurf entscheidet am 16. Juni der Kreistag. Dann beginnt noch ein öffentliches Beteiligungsverfahren.
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