Der Unfall passierte bereits im März 2013 in der Sonderstation des Friederikenstifts für Schwerunfallverletzte in Hachmühlen, einem Ortsteil von Bad Münder. Dort befand sich der Lehrter, weil er sich zuvor bei einem Arbeitsunfall das rechte Schultergelenk verletzt hatte.
Während der Reha ließ die Physiotherapeutin des Zentrums Softball spielen. Statt an der Mittellinie ein Netz zu spannen, wurden dort Banden aufgebaut, wie sie normalerweise beim Tischtennis verwendet werden. Während des Spiels stolperte der Mann über den Metallfuß einer Bande und stürzte.
Noch am selben Tag wurde der Mann im Friederikenstift in Hannover operiert, er hatte sich das rechte obere Sprunggelenk gebrochen. Die Chirurgen setzten eine Metallplatte ein, die mit zehn Schrauben fixiert wurde.
Bei dem 61-Jährigen geht jetzt nicht mehr viel. Gehen kann er wegen der starken Schmerzen und des anschwellenden Fußes nicht mehr als 100 Meter, dann muss der Lehrter nach eigenen Angaben das Bein erst einmal hochlegen. Schon für wenige Meter benötigt er eine Gehhilfe. Zudem kann sich der Mann die orthopädischen Schuhe, auf die er jetzt angewiesen ist, weder allein aus- noch anziehen. Einen Beruf kann er nicht mehr ausüben, auch Sport ist nicht möglich.
Besonderes Sturzrisiko
Nach Ansicht des Lehrters hätte die Therapeutin für ihn gar nicht das Softballspielen anordnen dürfen, denn bereits zu diesem Zeitpunkt sei der Mann in seiner Gehfähigkeit eingeschränkt gewesen. Nach einem Kreuzbandriss im Jahr 2004 und einem „instabilen rechten Kniegelenk“ habe ein besonderes Sturzrisiko bestanden, schreibt Anwältin Nicole Busse.
Das Friederikenstift, das zu Diakovere gehört, weist die Vorwürfe zurück. Unternehmenssprecher Achim Balkhoff sagte, es habe keine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben. Es sei nicht erforderlich gewesen, so nah an die Bande heranzutreten, dass eine Stolpergefahr bestanden habe.
Die beantragte Zahlung von mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld sei „nicht gerechtfertigt“, sagt Balkhoff. Zunächst einmal müsse aufgeklärt werden, welche Beeinträchtigungen tatsächlich auf den Unfall in der Sporthalle zurückzuführen seien. Außerdem hätten die bereits davor erlittenen Beeinträchtigungen dazu geführt, dass der Mann seinen Beruf als Malermeister nicht ausüben könne. Das belege ein Sachverständigengutachten, meint Balkhoff.