Der Bezirksrat Linden-Limmer hat keine Möglichkeit mehr, die Benennung eines Platzes nach dem kurdischen Aktivisten Halim Dener durchzusetzen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Mittwoch entschieden, dass der Bezirksrat nicht gerichtlich gegen die Kommunalaufsicht vorgehen dürfe. Die Behörde hatte den Halim-Dener-Beschluss des Bezirksrats beanstandet. Ursprünglich wollte der Bezirksrat eine Rasenfläche am Velvetplatz nach dem erschossenen kurdischen Jugendlichen benennen.
Der Entscheidung des OVG geht eine lange Auseinandersetzung voraus. Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) hatte im vergangenen Sommer das von Grünen, Linken und Piraten getragene Votum des Bezirksrats gekippt. Der Stadtfrieden sei in Gefahr, weil ein Halim-Dener-Platz Türken und Kurden gegeneinander aufbringen könnte, lautete seine Argumentation. Die Kommunalaufsicht pflichtete ihm bei.Der Bezirksrat sah sein Recht verletzt, Straßen und Plätze in seinem Zuständigkeitsbereich benennen zu dürfen, und strengte eine Klage gegen den Erlass der Kommunalaufsicht an.
Von Andreas Schinkel