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Online-Petition

Über 50.000 Unterschriften gegen Vorratsdatenspeicherung


Etappensieg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung: Mehr als 50.000 Bürger haben bislang eine Online-Petition gegen die anlasslose Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten unterzeichnet. Jetzt hoffen die Initiatoren auf eine Einladung in den Petitionsausschuss des Bundestages.
Die Bundesregierung streitet seit Monaten über das Thema, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt hatte.

Die Bundesregierung streitet seit Monaten über das Thema, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt hatte.

© dpa

Berlin. Innerhalb von drei Wochen haben mehr als 50.000 Bürger eine Online-Petition gegen die anlasslose Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten unterzeichnet. Der Initiator der Petition, Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, geht nun davon aus, dass der Bundestags-Petitionsausschuss die Petenten einlädt, damit sie ihr Anliegen vortragen können. Die Voraussetzung dafür sei nun erfüllt, da 50.000 Unterschriften in den ersten drei Wochen seit Beginn der Aktion gesammelt worden seien, sagte Steffen. Nach dem Willen der Petition soll der Bundestag beschließen, dass die Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist. Zudem wollen sie erreichen, dass sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in Brüssel für die Aufhebung einer entsprechenden EU-Richtlinie einsetzt. Die seit dem 24. August geschaltete Online-Petition kann noch bis zum 6. Oktober unterzeichnet werden, sagte Steffen am Mittwoch.

Die Bundesregierung streitet seit Monaten über das Thema, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 kippte. Innerhalb der Bundesregierung ist FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine Neuregelung zuständig. Die Justizministerin will die Daten aber nicht anlasslos sechs Monate lang speichern lassen, sondern nur bei einem konkreten Verdacht sichern. Das lehnt die Union bislang als unzureichend ab.

frs/dpa

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