Wiederholungstäter in Schleswig-Holstein: Am Dienstagvormittag wurde ein 23-jähriger Lübecker in einem Supermarkt zum wiederholten Male dabei beobachtet, wie er sich beim Lesen eines „Hochglanzmagazins“ auf einer Bank vor dem Zeitschriftenregal selbst befriedigte.
Der junge Mann kann es offensichtlich nicht lassen: Der 23-Jährige wurde bereits einmal beim Onanieren erwischt. Im selben Supermarkt. Nun wurde wegen des Verdachts der Erregung öffentlichen Ärgernisses Anzeige gegen ihn erstattet. Mitarbeiter des Supermarktes alarmierten die Polizei, die den Mann noch vor Verlassen des Ladens abfingen. Das Erotikmagazin trug er nicht mehr bei sich.
30 Tage Haft für Lübecker
Bei der Überprüfung des Mannes stellten die Polizisten fest, dass ein Vollstreckungsbefehl gegen den Mann vorlag. Wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung war er durch das Amtsgericht Lübeck zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt worden. Gezahlt hat er allerdings nicht. Nach Aufnahme der Personalien wurde der Lübecker deswegen zu einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht – ohne Hochglanzmagazin.
Von RND/Josephine Andreoli