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Gesetzentwurf

Berlin will Kurzzeitjobs erleichtern

Das Bundesarbeitsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der es Arbeitgebern erleichtern soll, befristete Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen.
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Die Bundesregierung will es Arbeitgebern erleichtern, befristete Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen. Im Bundesarbeitsministerium wird an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet. „Das steht auf unserer Agenda, da wird es Änderungen geben“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber dieser Zeitung und verwies auf den Koalitionsvertrag vom Herbst 2009. Darin ist festgehalten, dass die bisherige Regelung gekippt werden soll, wonach eine Befristung ohne sachliche Begründung verboten ist, wenn zuvor bereits ein Anstellungsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber existierte. Mit dieser Neuregelung erhöhe man die Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer, heißt es im Koalitionsvertrag.

Ein konkreter Gesetzestext soll noch nicht erarbeitet sein, wann er vorliegt, ist nach Aussage des Ministeriums von Ursula von der Leyen (CDU) unklar. Nicht ausdrücklich dementieren wollte ihr Haus aber einen Bericht der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, wonach ein Gesetzentwurf im Mai, nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, dem Bundestag zugeleitet werden soll.

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg ist der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse von 31 Prozent im Jahr 2001 auf 47 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Im öffentlichen Dienst waren 2006 sogar fast 70 Prozent aller neuen Arbeitsverträge befristet. Die Arbeitgeber wollten von der Leyens Initiative noch nicht kommentieren. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte hingegen „Befristungen ins Blaue“.

[Alexander Dahl]

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