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Karlsruher Urteil

Geteiltes Echo auf Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung


Während sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und weitere Unionsvertreter am Dienstag wenig erfreut über das Aus für das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung zeigten, begrüßten Vertreter von FDP, Grüne und Linke sowie Datenschützer das Urteil.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist erfreut über das Urteil.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist erfreut über das Urteil.

© dpa

Das Aus für das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist auf geteilte Reaktionen gestoßen. Während sich Kanzlerin Angela Merkel und weitere Unionsvertreter am Dienstag wenig erfreut zeigten, sprach Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von einem „herausragend guten Tag für die Grundrechte und die Freiheitsrechte“. Auch Grüne, Linke, Datenschützer und die Industrie begrüßten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verfassungswidrig ist. Das Gesetz, das 2007 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und seit Januar 2008 in Kraft war, muss komplett neu gefasst werden.

Merkel beklagte in einer Fraktionssitzung nach Angaben von Teilnehmern das „absolute Vakuum“, das durch das Urteil entstanden sei. Dagegen wertete Leutheusser-Schnarrenberger, die selbst zu den Beschwerdeführern in Karlsruhe gehört hatte, die Entscheidung als Bestätigung für den Kurs der schwarz-gelben Koalition. Diese habe in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich festgelegt, den Datenschutz zu stärken. Politisch stärke das Urteil der Regierung damit den Rücken. Ob und wann ein neues Gesetz in Angriff genommen werden soll, ließ sie offen.

Wenig Freude bei der CDU

Ähnlich äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte, das Urteil sei ein großartiger Sieg für die Freiheit der Bürger und ein guter Tag für die Bürgerrechte. Linken-Politikerin Petra Pau erklärte, die Vorratsdatenspeicherung widerspreche den Grundprinzipien eines Rechtsstaats.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte dagegen, bei dem Urteilsspruch sei „keine Freude aufgekommen“, da er so anders aussehe als erwartet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte dem Sender n-tv, viele Straftaten würden künftig nicht mehr aufklärt werden können. Er sehe das Urteil deshalb „mit gemischten Gefühlen“.

Die SPD reagierte verhalten. Das Gesetz stelle den Gesetzgeber nicht vor unlösbare Aufgaben, meinte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte, wiederum habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen worden sei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erklärte, das Urteil schütze Täter, die sich der elektronischen Kommunikation bedienten.

Datenschützer erfreut

Ein positives Echo kam dagegen von Datenschützern und aus der Industrie: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wertete die Entscheidung als beispiellose Ohrfeige für den Gesetzgeber. Er rechne damit, dass die Entscheidung Auswirkungen auch auf andere sicherheitspolitische Vorhaben haben werde. Dazu zählten die umstrittene Speicherung von Fluggastdaten oder das SWIFT-Abkommen, das US-Terrorfahndern den Zugriff auf europäische Bankverbindungsdaten ermöglichen soll. Zudem seien die Chancen gestiegen, dass die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene insgesamt kippe.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die mit fast 35.000 Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert hatte, forderte einen Stopp der Datensammlung in ganz Europa. „Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden“, forderte Florian Altherr vom Arbeitskreis.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Werner Schnappauf, bezeichnete das Urteil als „wegweisend für die digitale Zukunft in Deutschland“. Der Hightech-Verband Bitkom erklärte, die Entscheidung trage den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung.

ap

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  • Vorratsdatenspeicherung JA – 02.03.10
    Mit Häme und eitler FDP Freude schreitet Leutheuser-Schreckenberger durch die Reporterreihen. Ungeachtet, dass der Polizei damit ein notwendiges Ermittlungsinstrument entgeht! Viele Straftaten werden somit leider nicht mehr aufgedeckt zur Freude der Straftäter!Was denkt sich die Justizministerin, kann sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren? Was wird sie für eine lange Nase machen wenn viele Straftäter nicht ermittelt werden können - aber es ist ja " In " in dieser Koalition immer die Ansicht der anderen zu zerreden, so sind sie nun mal die gelben Nadelstreifenpolitiker, allen voran Leutheuser S. & Westerwelle. Kein Wunder das die FDP im Umfragetief immer weiter in den Keller kommt. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Vorratsdatenspeicherung Ja – 02.03.10
    Mit Häme und eitel Freude schreitet Leutheuser-Schreckenberger durch die Reporterreihen. Leider werden viele Straftaten durch die Änderung nicht mehr aufgeklärt werden - wie kann eine Justizministerin dieses mit ihren gewissen vereinbaren und was macht sie dann für eine lange Nase wenn Straftäter nicht gefasst werden?
    Aber es ist ja in dieser Regierung " In " immer das Gegenteil des Partners im Auge zu haben - so sind sie nun die gelben Nadelstreifen-Blender, die im Umfragetief immer tiefer sinken.
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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