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Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Grundsatzeinigung zur Reform der Jobcenter

Bei der notwendigen Reform der Jobcenter hat sich eine interfraktionelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe nach monatelangem Streit geeinigt. „Damit soll die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand gewährleistet werden“, teilte das Bundesarbeitsministerium am Sonnabend in Berlin mit.
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© Handout

Bei der notwendigen Reform der Jobcenter gibt es nach monatelangem Streit eine Grundsatzeinigung. Eine interfraktionelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe sich in der Nacht zum Sonnabend in zentralen politischen Fragen verständigt, teilte das Bundesarbeitsministerium am Sonnabend in Berlin mit. „Damit soll die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand gewährleistet werden.“

Ein Teilnehmer der Arbeitsgruppe sagte der dpa am Samstag, die Voraussetzungen für eine Verfassungsänderung zum Erhalt der Jobcenter seien nun gegeben. Die Grundgesetzänderung wird nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den 345 Jobcentern gemeinsam durch Kommunen und Arbeitsagentur als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte. Für eine Änderung wurde eine Frist bis Ende 2010 gesetzt.

Nach Informationen dieser Zeitung verständigte sich die Arbeitsgruppe auch darauf, die Zahl der sogenannten Optionskommunen, die sich alleine um die Hartz IV-Empfänger kümmern, deutlich zu erhöhen. Sie soll von jetzt 69 auf bis zu 110 steigen.

dpa


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