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Verständigung

Koalition rettet Jobcenter mit Unterstützung der SPD


Nach jahrelangem Streit über die Zukunft der Jobcenter haben sich die schwarz-gelbe Koalition und die SPD auf eine Grundgesetzänderung verständigt. Am Mittwochabend bestätigten Spitzenpolitiker von Union, FDP und SPD einen Kompromiss, den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Wochenende vorgezeichnet hatte.
Verständigung im Jobcenter-Streit.

Verständigung im Jobcenter-Streit.

© dpa

Dies teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit.

Mit der Grundgesetzänderung wird die bestehende Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern abgesichert. Mehr Kommunen als bislang bekommen zudem die Chance, Hartz-IV-Empfänger in Eigenregie zu betreuen. Die Zahl der sogenannten Optionskommunen wird von derzeit 69 auf etwa 110 erhöht.

Eine Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die enge Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hat. Noch 2009 war eine Grundgesetzänderung am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert.

Teil des Kompromisses ist auch die Aufhebung einer Haushaltssperre. Die SPD setzte sich mit der Forderung durch, 900 Millionen Euro für die Arbeitsmarktförderung wieder freizugeben. Zudem sollen die Ausstattung der Hartz-IV-Verwaltung mit Vermittlern verbessert werden und 3200 bisher befristete Stellen in dauerhafte Jobs umgewandelt werden. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sagte: „Die SPD beweist, dass sie auch als Oppositionspartei Verantwortung trägt.“

Für Kommunen, die sich aus der Kooperation mit den Arbeitsagenturen verabschieden wollen, ist das Verfahren kompliziert. Das „Optieren“ soll aus verfassungsrechtlichen Gründen der Ausnahmefall bleiben. Deshalb muss das Kommunalparlament dem Alleingang mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Dann entscheidet der Bund im Einvernehmen mit dem Land über den Optionsantrag. Für den Regelfall, also die Arbeitsgemeinschaften, soll es deutliche Verbesserungen geben. Die Geschäftsführung, häufig Zankapfel zwischen Arbeitsagentur und Kommune, soll gestärkt werden. Künftig wird es zudem nur noch einen einzigen Personalrat geben. Für ein drittes Modell – die getrennte Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Kommune und Arbeitsagentur – bedeutet die Einigung das Aus. Bislang gehen in Niedersachsen vier Städte, unter anderem Celle, diesen Sonderweg.

Erwin Jordan, als Sozialdezernent der Region Hannover für eines der größten deutschen Jobcenter zuständig, nannte den Gesetzentwurf vielversprechend. Bis zu den Sommerferien soll die Regionsversammlung entscheiden, wie es im Raum Hannover weitergeht. Jordan favorisiert das Optionsmodell, wofür es in der Regionsversammlung rechnerisch auch eine Mehrheit gibt. Allerdings hat mit der SPD die größte Fraktion noch keine Entscheidung getroffen.

Gabi Stief und Bernd Haase

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