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Steuerrecht

Lehrer können Arbeitszimmer wieder von Steuer absetzen

Gute Nachrichten für die Lehrer kurz vor dem Beginn des neuen Schuljahrs: In Zukunft können sie einen Teil der Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzen.

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Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

© dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die seit 2007 bestehende Regelung im Steuerrecht, die diese Möglichkeit unterband, als „verfassungswidrig“ gekippt. Der Bundestag muss das Recht neu regeln.

Betroffen sind alle Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer Tätigkeit zuhause ausüben und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Dies sind in erster Linie Lehrer. Mit einer Nachzahlung rechnen können allerdings nur jene, die das Arbeitszimmer in ihrer Steuererklärung angegeben und nach einem ablehnenden Bescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt haben. Seit April 2009 sind allerdings sämtliche Steuerbescheide bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers unter Vorbehalt gestellt. In diesem Fällen kümmert sich das Finanzamt automatisch um die Nachzahlung. Bedingung ist allerdings, dass der Bürger in seiner Steuererklärung auf das häusliche Arbeitszimmer hingewiesen hatte.

Nach Auskunft von Birgit Diers, Sprecherin von Finanzminister Hartmut Möllring, liegen in Niedersachsen 33.000 Einsprüche gegen die bisherige Regelung vor. Das sei in etwa die Zahl der Fälle, die jetzt mit einer Nachzahlung rechnen könnten. Das Ministerium rechne mit einer Mehrausgabe aus dem Landesetat von rund 40 Millionen Euro. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft kalkuliert mit bundesweit rund 700 Millionen Euro Mehrausgaben. Laut Deutscher Presse-Agentur schätzt die Vertretung der Finanzbeamten, dass 800.000 Lehrer ihr Arbeitszimmer beim Finanzamt geltend machen könnten.

Die Karlsruher Richter sahen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil den Lehrern kein anderer Arbeitsplatz als das eigene Haus für einen wichtigen Teil ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden könne.Geklagt hatte ein Hauptschullehrer vor dem Finanzgericht in Münster. Das Gericht hatte den Fall daraufhin dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Der niedersächsische Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Eberhard Brandt, begrüßte das Urteil: „Die Lehrer brauchen ihr Arbeitszimmer, in dem sie ihre Bücher, Akten und Schreibmöglichkeiten haben. Die Alternative wäre, dass die Schule ihnen einen Zuschuss zum Gehalt überweist – aber das ist abwegig. Die Arbeit bei der Korrektur der Arbeiten und bei der Vorbereitung auf den Unterricht ist eine intellektuelle Tätigkeit, die frei von der Stoppuhr zu erbringen ist – auch am Wochenende, abends und in den Ferien.“

Alexander Dahl und Klaus Wallbaum


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