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Afghanistan

Oberst Klein – im Visier der Ermittler?


Oberst Georg Klein muss mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rechnen. Der Kommandeur des Bundeswehr-kontingents in Kundus, der den tödlichen Bombenangriff befahl, müsste schlimmstenfalls am Ende sogar ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft derzeit allerdings noch, ob wegen eines Tötungsdelikts ermittelt wird.

Dass sich deutsche Staatsanwälte um das Geschehen in Kundus kümmern, ist nur konsequent. Die Bundeswehr ist in Afghanistan nicht im Krieg, sondern sie hilft – auf Basis eines UN-Mandats – bei der Stabilisierung des Landes. Deshalb gilt kein Kriegsrecht, sondern das deutsche Strafgesetzbuch.

Dem Offizier könnte also fahrlässige Tötung oder Totschlag vorgeworfen werden. Der Linken-Abgeordnete Wolfgang Neskovic, ein ehemaliger Bundesrichter, hält sogar die Annahme von Mord für möglich: „Nach dem Strafgesetzbuch gilt ein Totschlag unter anderem dann als Mord, wenn er ,mit gemeingefährlichen Mitteln’ durchgeführt wurde – wenn ein Flugzeug Bomben auf gefüllte Tanklastzüge abwirft, ist das gemeingefährlich.“

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kommt aber wohl eher fahrlässige Tötung in Betracht. Der Kommandeur glaubte den Angaben eines afghanischen Informanten, dass alle Personen im Umkreis der gekaperten Tanklastzüge Taliban sind, ohne sich durch eine zweite Quelle abzusichern. Auf Notwehr kann sich der Kommandant wohl kaum berufen. Selbst wenn die Taliban mit den Tanklastern Schlimmes im Schilde geführt haben, so lag doch kein unmittelbar bevorstehender oder gar gegenwärtiger Angriff vor. Die Tanklaster steckten schließlich im Fluss fest.

Das UN-Mandat erlaubt den deutschen Truppen allerdings nicht nur die klassische Selbstverteidigung, sondern auch eine präventive Bekämpfung der Aufständischen. Der Einsatz von militärischen Mitteln muss dabei aber immer im Rahmen des Verhältnismäßigen bleiben. Das heißt, der Angriff auf Taliban ist nur gerechtfertigt, wenn dabei nicht Dutzende Zivilisten getötet werden. Und als Zivilisten gelten Dorfbewohner auch, wenn sie mit den Taliban sympathisieren.

Von Christian Rath

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