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Gutachten in Auftrag gegeben

Roma-Räumung in Frankreich verärgert Brüssel


Die EU-Kommission fordert bezüglich der Abschiebung von Roma durch die französischen Behörden Antworten aus Paris - und hat ein Rechtsgutachten, das die Vereinbarkeit der französischen Praxis mit dem EU-Recht überprüfen soll, in Auftrag gegeben.
Warmes Essen und ein paar Zelte: Aktivisten haben diesen Roma einen neuen Lagerplatz verschafft, nachdem der alte geräumt worden war.

Warmes Essen und ein paar Zelte: Aktivisten haben diesen Roma einen neuen Lagerplatz verschafft, nachdem der alte geräumt worden war.

© afp

Mit entschlossenem Gesichtsausdruck empfingen Viviane Reding und Cecilia Malmström ihre Gäste. Der französische Europaminister Pierre Lel­louche sowie sein Kollege aus dem Einwanderungsressort, Eric Besson, mussten sich am Dienstag bei den EU-Kommissarinnen für Justiz und Inneres erklären. Grund: die Abschiebungen der Roma durch die französischen Behörden.

Noch in dieser Woche will die EU-Kommission ein Gutachten vorlegen, das die Vereinbarkeit der französischen Praxis mit dem EU-Recht überprüfen soll. Mit einer großen Delegation war Frankreich am Dienstag nach Brüssel gereist. Galt es doch, die EU-Kommission von der ­eigenen Abschiebepraxis der Roma zu überzeugen. Seit Anfang des Jahres hat Paris mehr als 8000 Roma des Landes verwiesen und nach Bulgarien oder Rumänien ausgeflogen. Insgesamt sind rund 130 Roma-Lager von den Behörden aufgelöst worden. Das Vorgehen hatte europaweit bei Kirchen, Hilfsorganisationen und Politikern Proteste ausgelöst.

Dass die EU-Kommission das Pariser Vorgehen missbilligt, hat sie bereits durchblicken lassen. „Es ist klar, dass niemand ausgewiesen werden darf, nur weil er Roma ist“, so Justizkommissarin Viviane Reding. Missfallen erregt in Brüssel vor allem die Tatsache, dass Paris die Roma massenweise außer Landes verweist. Juristische Probleme sieht hierbei auch das Brüsseler Centre for European Policy Studies: Ausweisungen dürften nicht kollektiv vorgenommen werden, sondern nur nach Prüfungen des Einzelfalles, heißt es aus dem Institut.

Während sich sogar in der französischen Regierung die Gräben vertiefen – Außenminister Bernard Kouchner gab zu, an Rücktritt gedacht zu haben – kommt aus dem Europaparlament ebenfalls scharfe Kritik. Die Ausweisungen verletzten „in eklatanter Weise das in der EU-Grundrechtecharta festgeschriebene Diskriminierungsverbot“, sagt Barbara Lochbihler, Abgeordnete der Grünen. Zudem widerspreche die Praxis dem Recht auf Bewegungsfreiheit, das den Roma wie jedem EU-Bürger zustehe.

Die französischen Regierungsvertreter pochten am Dienstag erneut darauf, im Sinne des EU-Rechtes zu handeln. Wer letztendlich Recht behält, wird das Gutachten zeigen. Dass Frankreich sich von einem negativen Urteil beeindrucken lassen wird, darf bezweifelt werden.

Hanna Roth

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