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Keine juristischen Konsequenzen

Wenzel darf Wulff einen „Lügner“ nennen


Stefan Wenzel wird nicht wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Bundespräsidenten belangt. Der niedersächsische Grünen-Fraktionschef hatte Christian Wulff als „Lügner“ bezeichnet – was keine juristischen Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Stefan Wenzel hatte Wulff in einer Landtagsdebatte heftig kritisiert.

Stefan Wenzel hatte Wulff in einer Landtagsdebatte heftig kritisiert.

© dpa (Archiv)

Hannover. Der „Lügner“-Vorwurf des niedersächsischen Grünen-Fraktionschefs Stefan Wenzel gegen Bundespräsident Christian Wulff hat keine juristischen Konsequenzen. Das teilte am Freitag die Staatsanwaltschaft Hannover mit. Aus drei Anzeigen wegen Verunglimpfung und übler Nachrede habe sich kein Anfangsverdacht ergeben, der ein Ermittlungsverfahren gegen Wenzel notwendig gemacht hätte, sagte eine Behördensprecherin.

Weil Wenzel seine Aussage im Rahmen einer politischen Debatte gemacht habe, sei sie durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Der Grünen-Politiker hatte Wulff in der Debatte über Beteiligungen der Landesregierung an dem umstrittenen Promi-Treff Nord-Süd-Dialog heftig kritisiert. „Wulff ist ein Lügner, und er sollte seinen Hut nehmen, bevor er Recht und Gesetz und Anstand noch mehr in den Dreck zieht“, hatte der Grünen-Fraktionschef gesagt.

r./dpa

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