„Auferstehung der Unschuldsvermutung“: Jörg Kachelmann mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock am Donnerstag vor der Justizvollzugsanstalt Mannheim.
Fast viereinhalb Monate saß er im Gefängnis, 131 Tage lang. Und für manchen schien das Urteil bereits gefällt: Nicht wenige in der Öffentlichkeit, Medien, Menschen, die ihn aus dem Fernsehen kannten, sie hatten es im Geiste längst gesprochen: Jörg Kachelmann – ein Vergewaltiger, ein Wolf im Schafspelz, ein gewalttätiger Egomane unter dem Deckmantel des sympathischen Wetterfroschs aus der Schweiz. Von blutigen Messern war die Rede, von seinem „Doppelleben“, von sadomasochistischen Neigungen, von Handschellen, von Freundinnen in diversen Städten, von Lügen, Ausflüchten, Handgreiflichkeiten. Sein Ruf: ruiniert. Seine Fernsehkarriere: beendet. Seine Firma: unter Druck. Allein die theoretische Möglichkeit dieses spektakulären Absturzes war zu verlockend, als dass sich mancher von der dürren Faktenlage hätte irritieren lassen.
Natürlich, es gab ein paar letzte Mahner. Es sei noch nichts geklärt, hieß es. Bis zu einem Urteil müsse, bitte schön, die Unschuldsvermutung gelten. Aber unterm Strich schien es doch, als sei Jörg Kachelmann, 52 Jahre alt, ein Täter. Er saß schließlich im Gefängnis. Und wer 131 Tage im Gefängnis sitzt, der wird schon irgendwie schuldig sein.
Am Donnerstag aber, am 132. und letzten Tag seiner Untersuchungshaft, packte Jörg Kachelmann seine Sachen. Um 13.34 Uhr trat „Häftling H 08 1008 100 553“ ins Blitzlichtgewitter vor das Gefängnistor der Justizvollzugsanstalt Mannheim, „frisch rasiert“, wie „Bild.de“ nicht versäumte zu erwähnen. Dutzende Journalisten erwarteten ihn. Der erste Schritt zurück in die Freiheit. Ein leichtes Lächeln, kein Triumph, keine persönliche Stellungnahme. Er trug Jeans, dazu ein schneeweißes Shirt, weiß wie die Unschuld. Zum Abschied umarmte er einen JVA-Wachmann. Nachrichtensender berichteten live. Jörg Kachelmann ist frei.
Es ist die bisher erstaunlichste Wendung in diesem an erstaunlichen Wendungen nicht eben armen Fall. Noch vor wenigen Wochen hatte das Landgericht Mannheim einen Antrag auf Haftprüfung als „unbegründet“ abgelehnt. Donnerstag aber kassierte der Dritte Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe den Haftbefehl. Die juristischen Voraussetzungen für eine U-Haft lägen nicht länger vor, befanden die Richter. Es bestehe „im derzeitigen Stadium kein dringender Tatverdacht“ mehr, soll heißen: keine Wiederholungsgefahr, keine besondere Schwere der Schuld, keine Fluchtgefahr. Das wäre die Voraussetzung, um Kachelmann in U-Haft zu belassen.
Das Gericht machte zudem klar: Kachelmanns langjährige Geliebte, die ihm vorwirft, sie in der Nacht zum 9. Februar 2010 nach einem Streit in ihrer Wohnung in Schwetzingen mit einem Tomatenmesser bedroht und dann vergewaltigt zu haben, sei die einzige Belastungszeugin. Also stehe „Aussage gegen Aussage“. Bei der Frau könnten „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden“. Sie habe im Verhör „unzutreffende Aussagen gemacht“ und könnte sich die Verletzungen, die sie aufwies, das Hämatom am Oberschenkel, die Kratzer am Hals und oberhalb des Bauchnabels, auch selbst zugefügt haben. Eine Kehrtwende. Und eine Ohrfeige für den Staatsanwalt und das Landgericht.
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock feierte nach der Freilassung nicht weniger als „die Auferstehung der Unschuldsvermutung und die Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit“. Er dankte allen, die den Moderator „auf dieser harten Strecke der ungerechten Haft und der persönlichen Verunglimpfung“ unterstützt hätten, sowie den Mitgefangenen und Mitarbeitern der JVA Mannheim für die „faire Behandlung“. Das Oberlandesgericht habe „einem Justizskandal Grenzen gesetzt“. Er werde jetzt mit seinem Mandanten konzentriert die Hauptverhandlung vorbereiten, der man „zuversichtlich“ entgegensehe.
Das OLG bewertet die Aktenlage komplett anders als das Landgericht – das ist ein klarer Erfolg für das Team Kachelmann, garantiert aber noch lange keinen Freispruch. Immerhin: Das Gericht weicht von der höchsten Verdachtsstufe ab. Die Freilassung sei „ein sehr deutliches Signal“ zugunsten des Moderators, urteilte der Berliner Strafrechtsanwalt Ulrich Wehner am Donnerstag. Dem Landgericht Mannheim stehe es nun zwar frei, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Die Beurteilung durch das Oberlandesgericht Karlsruhe könne aber „faktisch ein Signal“ sein. Donnerstag war offen, ob der Prozess tatsächlich am 6. September beginnt. Der Grund: Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach seiner Freilassung haben die Verfahren von weiterhin Inhaftierten Vorrang.
Die meisten Fragen bleiben offen, fest steht aber spätestens seit Donnerstag: Der Fall Kachelmann ist kein Ruhmesblatt für die an der Aufklärung Beteiligten – weder für den ehrgeizigen jungen Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge (36), dessen „Beweise“ sich aus Sicht der Karlsruher Richter offenbar verflüchtigten wie Morgennebel in der Mittagssonne, noch für das Landgericht, das den prominenten Insassen ungewöhnlich lange schmoren ließ, noch für die Medien, die angesichts der Beweisarmut in ihrer Not selbst in die Rolle von Ermittlern schlüpften. Kachelmann – ein zur Brutalität neigender Weiberheld? Seine 37-jährige frühere Gefährtin – eine Rufmörderin auf Rachefeldzug? Ein Fest nicht nur für den Boulevard. Der „Spiegel“ zitierte genüsslich aus Vernehmungsakten sowie persönlichen Chatprotokollen zwischen „Süßbärchen“ Kachelmann und seiner Lebensgefährtin. In der Illustrierten „Bunte“ posierte eine angebliche Kachelmann-Geliebte mit herzigen Löckchen im Stil einer barocken Mätresse. Und in einer am Donnerstag erschienenen Kachelmann-Titelgeschichte machte der „stern“ Druck: „Sollte der Angeklagte freigesprochen werden, dann kann man jetzt bereits davon ausgehen: Das wird künftig vielen Frauen den Mut nehmen, zur Polizei zu gehen.“
Die Umkehrung der üblichen Reihenfolge ist kennzeichnend für „Skandale“ mit prominenten Verdächtigen aus der Medienwelt: Zunächst erfolgt die Vorverurteilung durch die Medien, gelegentlich befeuert durch eine (über)eifrige Staatsanwaltschaft, anschließend die detailreiche Aufarbeitung des Falles durch die Medien selbst, begleitet von einer halbherzigen Debatte über die Zulässigkeit der sogenannten „Verdachtsberichterstattung“. Dann folgt – auch diesmal schon lange vor Prozessbeginn – eine Flut von Gutachten und Gegengutachten, und erst ganz am Schluss darf sich eventuell noch ein Gericht in einem ordentlichen Verfahren mit dem Vorgang befassen. So neutral, wie das dann eben noch möglich ist. Je prominenter ein Verdächtiger, desto eher gilt statt der Unschulds- die Schuldvermutung. Und: Je länger das Gericht den Moderator in U-Haft beließ, desto mehr verfestigte sich das Bild von Kachelmann als Täter. Man kann von einem Prominentenmalus reden – unabhängig von der juristischen Schuld oder Unschuld Jörg Kachelmanns. Über die hat – daran hat sich durch seine Freilassung nichts geändert – das Landgericht Mannheim zu entscheiden.
Jörg Kachelmann hat jetzt sechs Wochen Zeit für eine PR-Kampagne in eigener Sache. Seine Fernsehkarriere zu retten wird harte Arbeit. Vor die ARD-Kameras jedenfalls dürfe er vorerst nicht zurückkehren, teilte die ARD-Programmdirektion am Donnerstag mit. „Für uns ist keine neue Ausgangslage entstanden“, hieß es in München.
Kachelmann ist vorerst ein freier Mann. Sein altes Leben aber wird er kaum zurückerhalten. Frei heißt nicht freigesprochen. Und selbst ein Freispruch würde wohl kaum wieder echte Freiheit bedeuten. Schon gar nicht in der modernen Mediengesellschaft.
Kommentare
in Göttingen ist es auch nicht besser eham. Schöffe – 30.07.10
ich war einige Zeit Schöffe am Gericht in Göttingen. Die Richter haben ständig versucht,meine eigene Meinungsbildung in ihrem Sinne
zu beeinflussen und mir den eigenen Gedankengang nicht gewährt. Wenn ich nicht mit so entschieden habe, wie es der Richter und Staatsanwalt wollte, waren beide ziemlich bockig.
Also ich hab die Staatsanwälte hier in Göttingen kennengelernt und kann jedem nur raten, wenn er solchen Leuten mal begegnet, nehmt die Beine in die Hand und lauft so schnell ihr könnt.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Leute mit Stil, Geld und Charakter Deutschland den
Rücken kehren. Wenn ich Geld hätte würde ich es auch machen, was da so bei Gericht abläuft, das wissen und glauben die meisten Menschen nicht.
Ist vielleicht auch besser so. Ich habe eben in einem Beitrag aus der Schweiz gelesen, der aussagte, der Staatsanwalt aus Mannheim hätte eine Klatsche, nicht nur in Mannheim sag ich da nur zu. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
harsche Meinungen über die Justiz nur Leser bisher – 30.07.10
was man in anderen Kommentarspalten anderer Zeitungen über die Justiz, aber eher über Richter und Staatsanwälte so liest und was da so empfohlen wird, über einsperren und rausschmeißen und Vermögen einziehen, da sind wir hier in Göttingen aber ziemlich brav. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldenHerr Kachelmann beim GT unbeliebt ? Pressestimmenleser – 30.07.10
hab das mal bei der Süddeutschen Zeitung gefunden:"Ist die Justiz verrückt? Sind die Organe der Rechtspflege schizophren? Kann und darf es sein, dass das eine Gericht einen dringenden Tatverdacht sieht und das andere nicht? Ist ein Verdächtiger der Willkür ausgeliefert? Oder hatte das Oberlandesgericht andere, bessere Erkenntnisquellen?" Die Süddeutsche Zeitung fasst die Fragen zusammen, die sich vielen im Zusammenhang mit den Vergewaltigungsvorwürfen gegen Jörg Kachelmann aufzudrängen scheinen. Und beantwortet sie mit betonter Sachlichkeit: "Nein. Die Richter des Landgerichts und die Richter des Oberlandesgerichts hatten die allergleichen Akten mit den allergleichen Zeugenaussagen und den allergleichen Gutachten als Grundlage für ihre Haftentscheidung. Die Gerichte haben sie nur jeweils anders bewertet. Das ist höchst unschön, vor allem für den Betroffenen; aber das kommt vor." Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Höchste Zweifel an der Objektivität der Justizmitarbeiter K.L.Peterio – 29.07.10
Sowohl in den Fernsehbeiträgen wie sehr vermehrt in den Kommentarspalten der Tages-und Wochenzeitungen ist des Bürgers /der Redaktionen Meinung sehr deutlich:den Mitarbeitern der Gerichte (AG und LG) und der Staatsanwaltschaften mangelt es an objektivem Urteilsvermögen oder Urteilsfähigkeit.
Man spricht von Justizskandal, bockigen und befangenen Richtern und neurotischen und geltungssüchtigen Staatsanwaltschaften, die den Knüppel rausholen und den Bürgen zeigen möchten, wer der Herr im Staate ist.
Selbst ausländische seriöse Presseorgane (z.B. das Schweizer Fernsehen und Sf-online) zweifeln an rechtstaatlichem Vorgehen.
Die Bundesrepublik wird aus Brüssel wegen Verletzung der Menschenrechte wiederholt verurteilt.
Wo sind wir Deutschen eigentlich gelandet?
Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Kommentar schreiben