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Nach Rücktritt

Wulff-Ermittlungsverfahren hat begonnen


Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Sonnabend das Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff offiziell eingeleitet. Die Abstimmung des Parlaments über Wulffs Immunität hatte sich durch dessen Rücktritt am Freitag erledigt.
Das Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff hat am Sonnabend begonnen.

Das Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff hat am Sonnabend begonnen.

© dpa

Hannover. „Mit dem Ende der Immunität beginnt automatisch das Ermittlungsverfahren“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans-Jürgen Lendeckel. “Über weitere Schritte im Verfahren sagen wir zunächst nichts.“ Die Bundestagsverwaltung hatte bereits am Freitag erläutert, dass sich eine Abstimmung des Parlaments über Wulffs Immunität durch dessen Rücktritt erledigt hat. Ein Staatsoberhaupt habe nur Schutz vor Strafverfolgung, solange er im Amt sei, hieß es.

Die Justiz will gegen Wulff wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme ermitteln. Im Fokus des Verfahrens steht das dienstlich-private Verhältnis zwischen Wulff und dem Filmfondsmanager David Groenewold. Auch gegen ihn soll ermittelt werden.

Bisher hatte die Staatsanwaltschaft nicht die Möglichkeit, dazu selber Zeugen zu befragen, Dokumente sicherzustellen oder Akten einzusehen. Die Justiz in Hannover stützt ihren Anfangsverdacht, Wulff habe eventuell Vorteile von Groenewold angenommen, bisher allein auf die Darstellung der Vorgänge in den Medien.

Groenewold hatte mit Wulff und seiner Frau Bettina unter anderem Urlaub auf Sylt gemacht und zunächst die Hotelkosten bezahlt; Wulff will den Betrag später in bar beglichen haben. Die niedersächsische Landesregierung hatte einer Firma Groenewolds knapp ein Jahr zuvor eine Bürgschaft von vier Millionen Euro gewährt, die aber nicht in Anspruch genommen wurde. 

jhf/dpa

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