Innenminister Uwe Schünemann und Justizmister Bernd Busemann (beide CDU) forderten am Donnerstag die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf zu der sogenannten Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.
Sieben Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht die Speicherung gekippt hatte, sei noch nichts auf dem Tisch, monierten die Minister. „Das ist Täterschutz“, sagte Schünemann. Wollen wir eine effektive Verbrechensbekämpfung, sei für Abwarten keine Zeit, betonte Busemann.
Bei der Ermittlung gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Betrug und Kinderpornografie sei der Zugriff auf die Telefon- und Internetdaten unverzichtbar.
dpa
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Kommentare
Kontrollwahn BigBrother – 24.09.10
Auch wenn man offensichtlichen Schwachsinnn hundertmal wiederholt:Zur Verbrechensbekämpfung braucht es eine prophylaktische Erfassung der Verbindungsdaten von Hinz und Kunz eben gerade nicht. Dies ist nach richterlicher Anordnung heute schon möglich!
Die Regelung wurde nicht ohne Grund
vom Gericht als zu weitgehend verworfen.
Im übrigen: Es wurde ja auch schon bei Leserbriefen im Netz gefordert, per Weitergabe der IP-Adresse den
User zu ermitteln.
Nur weiter so. Wir brauchen immer mehr und sichere Überwachung möglichst aller Lebensäußerungen der Bürger dieses Landes.
Jeder ist prinzipiell verdächtig!
cebula Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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