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Flüchtlingspolitik

Schünemanns Schikanen


Die Abschiebung der vietnamesischen Familie Nguyen aus Hoya hat ungewöhnlich scharfe Kritik an der Flüchtlingspolitik von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ausgelöst. Ein weiterer Fall aus dem Landkreis Göttingen hat am Montag die Landtagsopposition wie auch die FDP auf den Plan gerufen. Während die Liberalen nach Aufklärung verlangen, kommen von der Linken erste Rücktrittsforderungen an Schünemann.
Verfolgt eine harte Linie in der Flüchtlingspolitik: Uwe Schünemann.

Verfolgt eine harte Linie in der Flüchtlingspolitik: Uwe Schünemann.

© dapd

Göttingen/Hannover. Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ernst-Gottfried Mahrenholz, wirft Schünemann „die Verleugnung von Prinzipien vor, die in der Bunderepublik gelten und die er selbst für sein Handeln beansprucht“. Mahrenholz: „Wir haben immer gesagt, wer sich integriert hat, kann auch bleiben.“ Die vietnamesische Familie Nguyen war zweimal bei der Härtefallkommission gescheitert, zum letzten Mal, weil bereits ein Termin für die Abschiebung festgesetzt war. „Das ist doch absurd“, meint Mahrenholz. „Das ist eine Argumentation nach dem Muster: Die Hinrichtung steht fest, deshalb ist eine Begnadigung nicht möglich.“

Auch im Fall der gut integrierten Familie S. aus Dransfeld (Landkreis Göttingen) drängt das Innenministerium auf eine Ausreise. 1992 war die Familie aus Algerien geflohen, der Asylantrag wurde 1996 abgelehnt. Jetzt gibt es ein neues Gerichtsverfahren und bemerkenswerte Anweisungen aus dem Innenministerium.

Auf Anregung des Ministeriums wurde die fünfköpfige Familie vor dem Hann. Mündener Amtsgericht bereits zum zweiten Mal wegen Verstoßes gegen die Passpflicht und unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet angeklagt. In der Verhandlung erwiesen sich die Behauptungen, die Innenminister Schünemann (CDU) bereits 2008 aufstellte, Familienmitglieder hätten sich „vehement geweigert“, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken, als falsch. Ein Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde bescheinigte Familie S., dass es „keine Anhaltspunkte“ dafür gebe, „dass die Familie falsche Angaben“ gemacht habe. Auch der Staatsanwalt kam zu dem Ergebnis, dass sich Familie S. nichts habe zuschulden kommen lassen. Er beantragte Freispruch.

In seinem Plädoyer sprach der Verteidiger der Eltern, Peter Fahlbusch (Hannover), von „schikanösen Methoden“ der Ausländerbehörde. Diese handelte offenbar nach Regie des Innenministeriums. 2008 regt Schünemann in einem Schreiben an Landrat Reinhard Schermann (CDU) eine Hausdurchsuchung an, um „langwierige und kostenintensive Ermittlungen“ zu vermeiden. Bei der durchgeführten Durchsuchung wurde nichts gefunden.

Es folgten zahlreiche Sammelvorführungen, an denen die Familie teilnahm, um die Identität zu klären – alle ergebnislos. Der Innenminister blieb hart. 2010 erhielt der Landkreis ein weiteres Schreiben mit Hinweisen, wie mit Familie S. umzugehen sei: „Zwar wurde allen Familienmitgliedern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (…) untersagt, allerdings erteilen Sie weiterhin Duldungen für drei Monate (…). Unabhängig davon (…) halte ich auch kürzere Duldungszeiten (zunächst monatlich) für sinnvoll.“ Für den Fall, dass die Familie wider Erwarten diese monatlichen Behördengänge absolviere, schlug das Ministerbüro ein neues Strafverfahren vor. Der Minister ging dabei von einer Verurteilung aus: „Die Familie erhält zwar tatsächlich nur Tagessätze mit einem geringen Geldbetrag, allerdings ist dieser im Hinblick auf die bereits mehrfach gekürzten Leistungen nur schwierig aufzubringen. Darüber hinaus kommt bei Zahlungsunfähigkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht.“ Das Innenministerium wies den Vorwurf der Schikane Montagabend zurück.

Lukas Breitenbach und Michael B. Berger

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