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Einbürgerungsstreit

Zu links für einen deutschen Pass?

Von Klaus Wallbaum

Zu links für einen deutschen Pass? Eine junge Frau soll nicht eingebürgert werden, weil sie bei den Linken aktiv ist. Jetzt beschäftigt der Fall auch die Landespolitik.
1Noch hat sie nur einen britischen Pass: Jannine Menger-Hamilton, aufgenommen an ihrem Arbeitsplatz im schleswig-holsteinischen Landtag.

Noch hat sie nur einen britischen Pass: Jannine Menger-Hamilton, aufgenommen an ihrem Arbeitsplatz im schleswig-holsteinischen Landtag.

© Andreas Oetker-Kast

Der Fall einer 31-jährigen Frau, die früher Landesvorsitzende der Jungsozialisten war und jetzt bei der Linkspartei in Niedersachsen aktiv ist, bewegt seit Mittwoch die Landespolitik. Jannine Menger-Hamilton, die einen britischen Vater und eine italienische Mutter hat, will einen deutschen Pass bekommen. Doch die Region Hannover als Einwanderungsbehörde hat über den seit Herbst 2007 vorliegenden Antrag nicht entschieden, obwohl dies normalerweise in sechs Monaten erledigt ist. Ein wesentlicher Grund sind offenbar Einwände des Landesamtes für Verfassungsschutz.

Bei jedem Einwanderungsantrag ist der Verfassungsschutz zu hören, so auch in diesem Fall. In Paragraph 11 des Staatsangehörigkeitsgesetzes heißt es, dass die Einbürgerung verweigert werden kann, wenn der Ausländer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt. Erste Hinweise darauf lieferte der Verfassungsschutz offenbar im Februar 2008. Allerdings wurde wohl lediglich auf die Mitgliedschaft der Frau in der Linkspartei hingewiesen, nicht auf ihre konkreten Aktivitäten. Dies muss die Region Hannover nicht zufrieden gestellt haben, sodass weitere Informationen angefordert wurden. Die Behörden tauschten weitere Briefe aus, aus denen offenbar aber auch nicht klar wurde, warum gerade Jannine Menger-Hamilton verfassungsfeindlich gewirkt haben soll. Die Region Hannover entschied nicht über den Fall, sondern forderte die junge Frau im August 2009 zur Stellungnahme auf – was diese ablehnte. Mittlerweile ist Menger-Hamilton Sprecherin der Fraktion der Linken im Landtag von Schleswig-Holstein.

Wie ihr Anwalt, Johannes Eisenberg, am Mittwoch betonte, hätten sich die Einwände des Verfassungsschutzes auf die Strömungen in der Linkspartei bezogen, nicht aber auf das Wirken seiner Mandantin, die im Kreisverband Hannover zeitweise stellvertretende Schatzmeisterin war. „Dies widerspricht aber dem Staatsangehörigkeitsgesetz, das als Hinderungsgrund für die Einwanderung nur die konkrete Gefährdung der Grundordnung durch den Antragsteller vorsieht“, betont Eisenberg.

Menger-Hamiltons Anwalt hat der Region Hannover jetzt eine Frist bis Ende März gesetzt, damit über den Antrag entschieden wird. „Ansonsten erwägen wir eine Untätigkeitsklage“, sagt er. Im Innenministerium in Hannover zeigt man sich über die Vorwürfe verwundert: Es sei Sache der Region als Einwanderungsbehörde, eine Entscheidung zu treffen. Bedenken des Verfassungsschutzes könnten eine solche Entscheidung nicht aufhalten, sie gäben allenfalls Hinweise zur Beurteilung. Eine Sprecherin der Region sagte, man habe bislang den Antrag nicht beschieden, weil man „den Konsens mit allen beteiligten Behörden“ angestrebt habe. Merkwürdig ist dieser Fall auch deshalb, weil Menger-Hamilton in der Linkspartei nicht zum orthodox-marxistischen Flügel zählt, sondern den Pragmatikern um den noch amtierenden Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch nahe steht.

Der SPD-Landesvorsitzende Garrelt Duin nannte Innenminister Uwe Schünemann einen „Gesinnungsminister“, Oppositionsführer Wolfgang Jüttner (SPD) hielt ihm vor, er habe „sein Koordinatensystem verloren“. Ralf Briese (Grüne) sagte, unter Schünemann werde der Verfassungsschutz „zu einem reaktionären Kontrollorgan“, das politische Gegner diskreditieren solle. In Niedersachsen werde das Staatsbürgerschaftsrecht „nach Gutsherrenart angewandt“, meinte Kreszentia Flauger (Linke).

kw doe

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  • Recht und Gesetz? Hanjo – 25.02.10
    Vielleicht kann mir ja ein Verfassungsrechtler ein wenig Nachhilfe vermitteln:
    Ist die Frau vorbestraft? Gehört sie einer verfassungsfeindlichen Organisation an? Wenn ja, wieso kann ich als Bürger eine solche Organisation in Parlamente wählen (müßte nicht konsequenterweise sonst ein Verbotsantrag gestellt werden)? Wenn aber nein: wie kann dann eine Ablehnung überhaupt gerechtfertigt sein, da überdies keine Anhaltspunkte vorhanden sind, die in der Person liegen?
    Brauche ich, um Deutscher werden zu können, ein schwarz-gelb-rot-grünes Parteibuch, oder haben wir es schlußendlich nur noch mit Willkür zu tun?
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