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Eisschnelllauf

Pechstein will erneut gegen Olympia-Startverbot klagen


Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gibt ihren Kampf gegen die zweijährige Doping-Sperre nicht auf. Sie reichte am Montag einen Eilantrag ein, um einen Start in Vancouver zu erzwingen. Auch den Weltverband hat sie juristisch im Visier.
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein

© dpa

Die Dauer-Affäre Pechstein sorgt nun auch in Vancouver für Unruhe im deutschen Olympia-Team. Am Montag hat die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein überraschend einen Eilantrag beim Ad-hoc-Gericht des Sportgerichtshofes CAS gestellt, um trotz ihrer zweijährigen Doping- Sperre noch den Olympia-Start zu erzwingen. Zudem verschärfte sie ihren Kampf gegen die Internationalen Eisschnelllauf-Union (ISU) mit einer Strafanzeige.

Experten räumen der Berlinerin wenig Chancen auf eine Olympia- Teilnahme ein. Dennoch meinte ihr Manager Ralf Grengel: „Wenn es eine objektive Beurteilung der vorliegenden Beweise gibt, müssten die CAS- Richter erkennen können, dass Claudia zu Unrecht gesperrt wurde und ihr ein Olympia-Startrecht ermöglichen.“ Pechstein geht es laut Grengel vor allem um eine Teilnahme im Teamrennen.

Die deutsche Teamleitung muss sich nach einem Brief Pechsteins nun aber erneut mit dem ungeliebten Fall beschäftigen. DOSB- Generaldirektor Michael Vesper hatte tags zuvor angekündigt, dass man ihr Schreiben „selbstverständlich beantworten“ werde. Jedoch sei „zu dieser Angelegenheit alles gesagt, was es zu sagen gibt“. Durch den Ad-hoc-Antrag werden Vesper und Co. von Medien nun sicher erneut zu Statements aufgefordert. Damit das Ad-hoc-Gericht Des CAS tätig wird, muss aus formalen Gründen zunächst der nationale Verband aufgefordert werden, das Startrecht zu erteilen. Das ist mit dem Brief an DOSB- Präsident Thomas Bach passiert.

Hintergrund des erneuten juristischen Vorstoßes ist eine Aussage des Anti-Doping-Experten Pierre-Edouard Sottas, der Pechstein trotz ihres abnormalen Retikulozyten-Profils plötzlich vom Doping-Vorwurf entlastet. In einer E-Mail an Pechstein-Anwalt Simon Bergmann hat Sottas dargelegt, er schätze „die Wahrscheinlichkeit, ein solches Profil aufgrund von Doping zu erhalten, speziell auf den Wettkampf in Hamar bezogen, als gering ein.“ Die 37-Jährige hat daher ihre Strafanzeige gegen die ISU sowie deren Anwälte Gerhardt Bubnik und James L. Hawkins wegen Prozessbetrugs bereits auf den Weg gebracht.

Der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG, Gerd Heinze, zeigte sich nicht unbedingt angetan von dem Vorstoß. „Ich will und darf das hier nicht kommentieren, das ist Sache des Deutschen Olympischen Sportbundes“, sagte er. Mit seiner Gestik machte er deutlich, dass er dem Antrag aber kaum Chancen auf Erfolg zubilligt. „Ich bin nicht direkt involviert in den Fall. Aber wir können uns doch nur an die Tatsachen halten. Und Tatsache ist das, was die Gerichte entschieden haben“, erklärte Gerd Zimmermann, der Vize-Präsident der ISU.

Aufgrund auffälliger Blutwerte bei der Mehrkampf-WM in Hamar am 7. Februar 2009 hatte die ISU Pechstein Ende Juni 2009 mit einer zweijährigen Sperre belegt. Strafrechtlich relevant werden könnte die Aussage von Sottas aus Sicht des Pechstein-Lagers, da dessen Einschätzung dem Weltverband bereits bekanntgewesen sein soll, bevor Pechstein gesperrt wurde. Die ISU hatte ihre Anklage maßgeblich auf ein Gutachten von Sottas gestützt, in dem der Bio-Statistiker der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Pechstein abnormale Retikulozyten- Werte bescheinigte.

Sottas behauptet in seiner Mail, die die Athletin am Montag auf ihrer Webseite „www.claudiapechstein.de“ in Auszügen veröffentlichte, er habe die ISU bereits im Juni, während der Verhandlung vor dem Schiedsgericht, darauf hingewiesen, dass er eine medizinische Ursache für wahrscheinlicher als Doping halte.

„Diese Vorgehensweise erfüllt aus unserer Sicht den Straftatbestand des Prozessbetruges“, erläuterte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann. „Die ISU-Verantwortlichen haben wider besseren Wissens sowohl ihre eigenen Verbands-Schiedsrichter als auch die CAS- Richter arglistig getäuscht und bis zuletzt in dem Glauben gelassen, Gutachter Sottas sei fest davon überzeugt, meine Mandantin habe gedopt.“ Pechstein kommentierte dazu entrüstet: „Dass der Verband bewusst Beweismaterial unterdrückt, das mich entlastet, macht mich fassungslos.“ Es sei beschämend und schockierend zugleich, dass die ISU zu solchen Mitteln greife, um ihre Verurteilung zu erwirken.

Aufgrund dieser neuen Entwicklung will Pechstein jetzt sogar versuchen, in letzte Sekunde doch noch ihr Startrecht bei Olympia zu erwirken. Ihr Anwalt Christian Krähe wird den Schriftsatz in Vancouver übergeben. Das neunköpfige Ad-hoc-Gericht des CAS, das über strittige Nominierungsfälle in einem Eilverfahren entscheidet, muss nun innerhalb von 24 Stunden ein Urteil fällen.

dpa

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