Barsinghausen. In der mündlichen Verhandlung gegen die zwei Spieler am Mittwochabend in Barsinghausen wiederholte Assinuoku seinen Vorwurf, er sei rassistisch beleidigt worden. Unter anderem sagte der Angreifer aus, er sei von Keseling als "schwarze Sau" bezeichnet worden - was der RSV-Verteidiger auch zugab, wie der Göttinger Anwalt Karl-Heinz Mügge berichtete. Allerdings seien der Beleidigung, für die sich Keseling entschuldigte, Provokationen des Cloppenburger Spielers vorausgegangen. Christian Horst bestritt demgegenüber, entsprechende Äußerungen getätigt zu haben. Als "völlig unverständlich" bezeichnete Mügge in dieser Hinsicht die Tatsache, dass beide RSVer in gleicher Weise bestraft wurden, wollte aber die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Der RSV kann gegen dieses vor dem Obersten Verbandssportgericht Berufung einlegen.
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