Auch Polen und Frankreich forderten die Freilassung des französisch-polnischen Oscar-Preisträgers.
Der französische Außenminister Bernard Kouchner äußerte Unverständnis über das Vorgehen von Polizei und Justiz. Er kritisiere nicht internationale Justiz, sondern „die Art, wie sie benutzt wird“, sagte er im Radiosender France Inter. Gemeinsam mit seinem polnischen Amtskollegen Radoslaw Sikorski habe er in einem Schreiben an US-Außenministerin Hillary Clinton die Freilassung Polanskis gefordert. Der Regisseur besitzt die französische und die polnische Staatsangehörigkeit.
Polanski war am Sonnabend bei seiner Einreise in die Schweiz überraschend festgenommen worden. Am Sonntag hätte er beim Filmfestival in Zürich für sein Lebenswerk ausgezeichnet werden sollen. Grundlage für die Festnahme ist ein Haftbefehl der USA wegen einer Vergewaltigung vor 32 Jahren.
„Menschlich erscheint es mir unerträglich, dass ein 76-jähriger Mann, der offensichtlich keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, wegen eines mehr als 30 Jahre zurückliegenden Vorfalls auch nur eine Nacht im Gefängnis verbringen soll“, sagte Anwalt Témine. Polanskis Frau und seine Kinder seien „sehr schockiert“ über die Festnahme. Nach Angaben des Rechtsanwalts hatte Polanski in den vergangenen Jahren die Schweiz mehrfach unbehelligt besucht und besitzt auch ein Ferienhaus in Gstaad.
Prominente Vertreter der Filmbranche verurteilten in einer Petition die Festnahme des Regisseurs wegen sexuellen Missbrauchs und setzten sich für seine Freilassung ein. „Es scheint inakzeptabel, dass eine internationale Kulturveranstaltung, die einen der größten zeitgenössischen Filmemacher ehrt, von der Polizei benutzt wird, um diesen festzunehmen“, hieß es in dem Aufruf, den unter anderen Wong Kar Wai, Monica Bellucci und Fanny Ardant unterzeichneten.
In den USA ist seit dem Jahr 1978 ein Vergewaltigungsverfahren gegen Polanski anhängig. Der Starregisseur wurde wegen Sex mit einer 13-Jährigen angeklagt. Er bekannte sich schuldig und musste für zunächst sechs Wochen in Untersuchungshaft. Kurz vor der Urteilsverkündung Ende Januar 1978 floh er nach Frankreich, weil ihm eine 50-jährige Haftstrafe drohte.
In seiner Pariser Wohnung durfte sich Roman Polanski mit seiner Familie sicher fühlen. Zum einen ist nach französischem Recht längst verjährt, was dem Starregisseur vorgeworfen wird. Vor allem aber hat Polanski nichts zu befürchten, weil er Franzose ist.
Die Verfassung des Landes ist da eindeutig: Französische Staatsbürger dürfen der Justiz eines anderen Landes nicht überstellt werden. Und Polanski, der 1933 als Sohn polnischer Eltern in Frankreich zur Welt kam und damals Raymond Liebling hieß, hat Ende der siebziger Jahre die französische Nationalität erhalten.
afp
Goettinger-Tageblatt.de Anmeldung