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Tokio Hotel

Oberlandesgericht schließt Vergleich im Streit wegen Werbefoto


Im Streit um den Abdruck eines Fotos von Tokio-Hotel-Sänger Bill Kaulitz für Werbezwecke haben sich am Donnerstag die Parteien vor dem Oberlandesgericht Dresden unter Vorbehalt geeinigt.
Der Sänger der Band Tokio Hotel: Bill Kaulitz.

Der Sänger der Band Tokio Hotel: Bill Kaulitz.

© Marcus Brandt/ddp (Archiv)

Es sei ein „widerruflicher Vergleich“ mit der „Leipziger Volkszeitung“ geschlossen worden, wonach dem Sänger und seinem Zwillingsbruder Tom insgesamt 15 000 Euro gezahlt werden sollen, sagte eine Gerichtssprecherin. Dies sei ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vereinbart worden. Beide Seiten könnten binnen einer Woche von dem Vergleich zurücktreten.

In diesem Fall müsste das Oberlandesgericht in zweiter Instanz über die Schadenersatzklage entscheiden, hieß es. Das Blatt hatte nach Gerichtsangaben im Juni 2008 ein Farbfoto von Bill Kaulitz und seinem Zwillingsbruder Tom abgedruckt. Da das Foto für eine Werbeanzeige verwendet wurde, klagte der Sänger auf Unterlassung sowie auf eine Entschädigung von 15 000 Euro.

In der Bildunterschrift des Fotos wurde laut Gericht für das Angebot einer städtischen Musikschule in Leipzig geworben. Zudem habe es einen Verweis auf einen 20-prozentigen Rabatt für Abonnenten der Zeitung gegeben.

Das Landgericht Leipzig hatte geurteilt, die Band-Mitglieder gälten als „absolute Personen der Zeitgeschichte“. Eine Einwilligung der Abgebildeten sei deshalb nicht notwendig. Zudem sei der Informationswert des Bildes durch das Presserecht geschützt.

ddp

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