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Hamburger Landgericht

Totgeprügelt wegen 20 Cent - Prozess gegen junge Schläger


Totgeprügelt wegen einer lächerlichen Summe von 20 Cent: Ein angetrunkener 44-Jähriger wollte den bettelnden Jugendlichen kein Geld geben und wurde daraufhin von ihnen verprügelt. Fast vier Wochen danach stirbt das Opfer. Seit Donnerstag stehen die beiden dafür vor dem Hamburger Landgericht.

Es ging um 20 Cent, eine lächerliche Summe. In einem Fußgängertunnel in Hamburg betteln zwei Jugendliche einen Mann um das Geld an. Der angetrunkene 44-Jährige lehnt ab - und wird von einem wuchtigen Faustschlag niedergestreckt, sein Kopf mit brutalen Tritten traktiert. Fast vier Wochen nach der tödlichen Prügelattacke stirbt das Opfer. Die heute 17 Jahre alten Jungen stehen dafür seit Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht.

Es ist ein kurzer Prozessauftakt. Das Gericht unterbricht die Verhandlung nach gut einer Stunde, lediglich die Anklage wird verlesen. Darin wirft die Staatsanwaltschaft den damals 16- und 17- jährigen Jugendlichen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag vor. Sie hätten den Dachdecker in der Nähe des S-Bahnhofs Hamburg-Harburg nur nach dem Geld gefragt, um einen Streit herbeizuführen, sagt Behördensprecher Wilhelm Möllers. „Es war eine anlasslose, rein provozierte Gewalttat.“ Die Anklage stützt sich unter anderem auf Videoaufnahmen des Angriffs.

Die Jugendkammer verhandelt hinter geschlossenen Türen - weil die Angeklagten noch so jung sind. Journalisten dürfen nur kurz in den Gerichtssaal, als die Schöffen vereidigt werden. Und sehen dort zwei Jugendliche mit kurzen, dunklen Haaren auf der Anklagebank. Einer mit schwarzer Lederjacke, der andere im schwarzen Kapuzenpulli. Direkt gegenüber sitzt die Mutter des Opfers. Sie starrt regungslos auf die beiden Jungen, wirkt wie versteinert. Vor Gericht tritt sie als Nebenklägerin auf. „Von einem brutalen Mörder emotional weit entfernt“

Immer wieder kommt der Verteidiger des älteren Angeklagten später auf dem Gerichtsflur auf das Alter seines Mandanten zu sprechen. „Das Kindliche in ihm ist sehr dominant“, sagt er etwa. „Von einem brutalen Mörder ist er emotional weit entfernt.“ Der Anwalt plaudert auch über den Gemütszustand des 17-Jährigen in der Untersuchungshaft:
„Die erste Phase war schlimm. Aber er nimmt die Haft spielerisch. Natürlich hat er Heimweh und Sehnsucht nach Zuhause.“

Der Verteidiger hofft für seinen Mandanten auf eine Bewährungsstrafe. Nach Jugendstrafrecht allerdings könnte den Angeklagten eine Höchststrafe von zehn Jahren drohen. Beide waren schon vor dem brutalen Überfall wegen gefährlicher Körperverletzung auffällig geworden.

Am Montag, dem nächsten Prozesstag, werde der 17-Jährige aussagen, kündigt der Rechtsanwalt an. „Er räumt ein, dass er den Mann geschlagen hat. Er rechnete aber nicht damit, dass dieser einfach umkippt.“ Der Jugendliche sei „betroffen“ über die Folgen seiner Tat. Um den zweiten Angeklagten bleibt es am ersten Verhandlungstag still:
Seine Verteidiger wollen in der Öffentlichkeit zunächst nichts sagen. Verhandlungstermine bis Anfang Mai

Die Eltern der beiden Angeklagten dürfen bei der Verhandlung im Saal sitzen, der Rest der Familie dagegen steht vor der Tür. Das Warten dauert aber nicht lange: Ein Verteidiger stellt den Antrag, den Prozess zu unterbrechen - weil das Gericht nicht fristgerecht mitgeteilt habe, wie die Jugendkammer besetzt ist. Die Mutter des älteren Jungen will sich beim Prozessauftakt noch nicht äußern: „Erst wenn alles vorbei ist.“ Das allerdings kann dauern. Das Gericht hat Termine bis Anfang Mai angesetzt.

dpa

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