Damit wird eine erstinstanzliche Entscheidung aus dem Jahr 2008 bestätigt.
Eine frühere Entscheidung der EU-Kommission, wonach der frühere Monopolist 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen zurückerstatten muss, ist damit hinfällig. Inklusive Zinsen macht dieser Betrag mehr als eine Milliarde Euro aus.
dpa