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Hohe Kosten

Kartellamt prüft Gebühren an Geldautomaten

Über fünf Euro müssen Verbraucher im Schnitt an Geldautomaten von fremden Banken zahlen. Nach massiven Beschwerden von Kunden nimmt jetzt das Bundeskartellamt laut Medienberichten die Kostenpolitik von 280 Kreditinstituten unter die Lupe.
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Kunden, die Geld an fremden Automaten abheben, werden häufig kräftig zur Kasse gebeten. Bis zu zehn Euro werden mitunter fällig.

Kunden, die Geld an fremden Automaten abheben, werden häufig kräftig zur Kasse gebeten. Bis zu zehn Euro werden mitunter fällig.

© dpa

Das Bundeskartellamt ermittelt gegen mehr als 280 Kreditinstitute. Geprüft wird, ob die Banken bei Bargeldabhebung an fremden Geldautomaten überhöhte Gebühren von den Kunden oder anderen Banken verlangen, wie die Zeitung „Euro am Sonntag“ vorab berichtete. Es bestehe ein Verdacht auf Wettbewerbsbeschränkung, verbotene Diskriminierung und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

„Dem Bundeskartellamt liegen Beschwerden von Personen und Kreditinstituten über die Höhe der Entgelte vor“, zitierte die Zeitung einen Kartellamtssprecher. Diese Beschwerden würden nun geprüft. Das Kartellamt war am Wochenende zunächst nicht für weitere Auskünfte zu erreichen.

Das Thema Gebühren an Geldautomaten ist auch Gegenstand eines Spitzengesprächs, zu dem der Verbraucherschutzausschuss des Bundestags am 17. März hochrangige Bankenrepräsentanten nach Berlin geladen hat. Michael Goldmann (FDP), Vorsitzender des Ausschusses, schloss eine gesetzliche Regulierung in „Euro am Sonntag“ nicht aus: „Ich will nicht gleich die Gesetzeskeule schwingen. Fakt ist aber, dass im Interesse der Verbraucher schnell gehandelt werden muss“, sagte er.

Kunden, die Geld an fremden Automaten abheben, werden häufig kräftig zur Kasse gebeten. So verlangen einzelne Banken bis zu zehn Euro fürs Fremdabheben, wie die Zeitung weiter schreibt. Eine durchschnittliche Transaktion koste die Institute etwa 70 Cent, wird Goldmann zitiert. Die durchschnittliche Gebührenbelastung für den Verbraucher liege aber derzeit bei fast sechs Euro.

Ein Kartellamtssprecher erklärte dem Bericht zufolge, die Behörde habe den Banken eine Frist bis Ende März gesetzt, anschließend sollten die Antworten zeitnah ausgewertet und entschieden werden, ob ein formelles Verfahren gegen die Institute eingeleitet werde.

Bis 1997 hatte es bei Barabhebungen an Bankautomaten eine einheitliche Gebühr von vier Mark gegeben. Diese Praxis ist von den Sparkassen aufgekündigt worden mit der Begründung, sie müssten die umfassendste Infrastruktur an Bankautomaten unterhalten, von der kleinere Verbünde profitierten. Seitdem betreiben die Banken eine Art Mischkalkulation mit sehr unterschiedlichen Gebühren.

ap


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