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Energiegewinnung

Solar-Förderkürzung für Freiflächen erst ab Oktober


Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Kürzungen der Förderung neuer Sonnenenergie-Anlagen auf sogenannten Freiflächen sollen jetzt erst von Oktober 2010 an wirksam werden.
© dpa (Symbolbild)

Auf diese drei Monate längere Frist verständigten sich die Koalitions- Experten in ihrem Gesetzentwurf, den die Fraktionen von Union und FDP an diesem Montag beschließen wollen. Im Kabinettsentwurf waren diese Kürzungen der von den Verbrauchern über den Strompreis zu zahlenden Vergütungen bereits ab 1. Juli geplant.

Offen ist, ob und wann Bayerns Ministerpräsident, CSU-Chef Horst Seehofer, die schwierigen Koalitionskompromisse noch einmal aufschnüren kann, um die Fördereinbußen für die Solarbranche deutlich abzumildern, wie er angekündigt hatte. Die FDP wäre in diesem Fall bereit, das vereinbarte Solaranlagen-Verbot für Ackerböden zu lockern, wie der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kauch, ankündigte.

Seehofer hatte am Rande der Handwerksmesse in München interveniert und am Freitag nach einem Gespräch mit der Solarbranche Änderungen angekündigt. Seehofer argumentiert, dass für das größte deutsche Solarland Bayern die Unterstützung der regenerativen Energien eine „zentrale Leitentscheidung für Wohlstand, Lebensqualität und Beschäftigung“ sei.

Nach dem Koalitionsentwurf bleibt es für solare Dachanlagen bei der geplanten Kürzung der Förderung zum 1. Juli um 16 Prozent. Zum Jahresanfang war sie bereits um 9 Prozent verringert worden, was zusammen eine Reduzierung um 25 Prozent auf knapp 33 Cent für 30-Kilowatt-Anlagen ausmacht.

Die Dämpfung der Förderung von sogenannten Freiflächenanlagen, sollte zunächst zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Jetzt gilt für sie vom 1. Oktober an: Eine Kürzung um 15 Prozent für Solaranlagen auf Gewerbeflächen und von 11 Prozent auf sogenannten Konversionsflächen. Das können neben ehemaligen Mülldeponien und Militärgelände nach dem letzten Kompromiss auch planierte vormalige Wohnbereiche und stillgelegte frühere Verkehrsflächen sein. Der Korridor für Freiflächen neben Autobahnen und Bahnstrecken wurde noch einmal auf 200 Meter Abstand verdoppelt.

Eine Übergangsregelung gibt es für Anlagen auf Flächen, für die bis zum 3. März 2010 (Tag des Kabinettsbeschlusses) ein Bebauungsplan vorliegt. Bisher war als Stichtag der 1. Januar 2010 geplant. Diese Anlagen haben Zeit bis Ende 2010, um ans Netz zu gehen.

Für 2011 gilt: Je mehr die Zielmenge für den bundesweit zusätzlich produzierten Strom 3500 Megawatt im Jahr überschreitet, desto stärker werden die Vergütungen gekürzt. Der Zeitraum für diese Mengenberechnung (für die Förderung 2011) beginnt jetzt am 1. Juli 2010 und damit einen Monat später als bisher geplant. Das heißt: Die von da an ermittelte Menge entscheidet über die Förderkürzung zum Jahresanfang 2011.

dpa

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