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Entscheidung des Kartellamtes

Vorerst keine Obergrenze für Gebühren am Geldautomaten


Im Streit um hohe Abhebegebühren an Geldautomaten fremder Banken und Sparkassen hat das Bundeskartellamt die Einführung einer Obergrenze von fünf Euro abgelehnt. Die Behörde kritisierte am Mittwoch die „beachtliche Höhe“ dieser Grenze, die kaum Anreiz biete, unter diesem Preis zu bleiben.
© dpa

Bankkunden in Deutschland müssen länger auf niedrigere Gebühren fürs Abheben an Geldautomaten anderer Institute warten. Das Bundeskartellamt lehnte eine von der Kreditwirtschaft vorgeschlagene Obergrenze von fünf Euro ab. Diese Maximalgebühr habe weiter „eine beachtliche Höhe“, teilte die Bonner Behörde am Mittwoch mit. Zudem gebe es kaum Anreize für Automatenbetreiber, Preise unter diesem Höchstentgelt zu verlangen. Das Bundesverbraucherministerium forderte ein baldiges neues Konzept. Für Kunden, die nicht bei der Hausbank oder einer Partnerbank abheben, kostet eine Transaktion bisher nach Angaben der Verbraucherzentralen im Schnitt sieben Euro.

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) dringt auf eine schnelle Lösung. „Die derzeitigen Gebühren für das Fremdabheben sind völlig überzogen und grenzen an Abzocke“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Sollten sich die Institute nicht bald auf eine Lösung einigen, dürften sie sich über kartellrechtliche Sanktionen nicht wundern.

Die bisherigen Vorschläge der Branche beseitigten die Wettbewerbsprobleme bei der aktuellen Praxis für Fremdkunden an Geldautomaten nicht, konstatierte das Kartellamt. Damit wurde ein Bericht der „Financial Times Deutschland“ (Mittwoch) bestätigt. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) als Dachorganisation von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken solle die Vorschläge überarbeiten.

Die Branche hatte vorgeschlagen, dass die Deckelung von fünf Euro vorerst für eineinhalb Jahre gelten soll. Grundsätzlich sollen die bisherigen Interbankenentgelte zwischen den Instituten abgeschafft und durch ein „direktes Kundenentgelt“ abgelöst werden. Dabei bekommt der Kunde die Gebühr vor der Auszahlung auf dem Bildschirm zu sehen, so dass er den Vorgang noch abbrechen kann.

Ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) sagte, das weitere Vorgehen solle in Kürze im ZKA besprochen werden. Die Sparkassen setzten darauf, das direkte Kundenentgelt so schnell wie möglich im Frühjahr 2011 umzusetzen. Das Kartellamt hat diese Idee begrüßt, „weil Kunden nunmehr durch ihr Verhalten Einfluss auf das Entgelt nehmen können.“ Der Bundesverband deutscher Banken tritt weiter für eine Obergrenze ein, die aber „deutlich unter fünf Euro“ liegen soll. Die privaten Institute hatten etwa zwei Euro angeregt. Der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) will versuchen, “über eine einheitliche Vorgehensweise zu einer für alle Kunden transparenten Marktsituation zu kommen“.

Die FDP-Bundestagsfraktion drohte mit einer gesetzlichen Regelung. Die Koalition habe den Banken die Möglichkeit zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung gegeben, sagte FDP-Verbraucherexperte Erik Schweickert. „Leider haben die Banken es nicht fertiggebracht zu liefern.“ Die „Abzocke einzelner Banken“ schade den Verbrauchern und dem Ansehen der Branche.

Die SPD kritisierte, Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sei zu lange untätig gewesen. „Schon im März war klar, dass fünf Euro Abhebegebühren zu hoch sind“, sagte Verbraucherpolitikerin Elvia Drobinski-Weiß. „Wir haben deshalb vor fast vier Monaten eine gesetzliche Preisobergrenze von zwei Euro gefordert.“

dpa

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