Solveig Gabeler
Wer soll dann im Auftrag des Kranken handeln dürfen (Vorsorgevollmacht), wer als Betreuer eingesetzt werden ( Betreuungsverfügung), welche ärztlichen Maßnahmen dürfen durchgeführt werden (Patientenverfügung)? Typische Felder der Vorsorgevollmacht sind etwa Gesundheitsvorsorge, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, aber auch Alltagsbelange, wie beispielsweise die Frage, wer die Pakete bei der Post abholen darf.
Solche Verfügungen und Vollmachten sind das Thema von Solveig Gabeler, gesetzliche Betreuerin beim Betreuungsverein der Stadt Göttingen. Heute ist die Expertin im Tageblatt unter der Telefonnummer 0551 / 901 400 zu erreichen.