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Staatsanwaltschaft ermittelt

Affäre um Sonderforschung

In der Affäre um den Sonderforschungsbereich „Stabilität von Randzonen tropischer Regenwälder in Indonesien“ der Universität Göttingen drohen nun strafrechtliche Konsequenzen. Die Göttinger Staatsanwaltschaft hat gegen 14 Wissenschaftler Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue beziehungsweise des Betruges eingeleitet.
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Anlass sei der jetzt vorliegende Prüfbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), teilte der Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, Hans-Hugo Heimgärtner, mit. Es bestehe der Verdacht, dass Fördergelder zweckwidrig verwendet worden seien. Außerdem sollen Fördergelder für Publikationen beantragt worden sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht existierten.

Vor einem Jahr war eine DFG-Kommission bei der Begutachtung des dritten Verlängerungsantrags des Sonderforschungsprojektes darauf gestoßen, dass Wissenschaftler falsche Angaben zu ihren Veröffentlichungen gemacht hatten. In dem Antrag waren Publikationen aufgeführt, die zu einem späteren Zeitpunkt als angegeben oder noch gar nicht zur Veröffentlichung eingereicht worden waren. Die Universität zog daraufhin den Antrag zurück.

Die DFG hatte das Sonderforschungsprojekt seit dem Jahr 2000 mit über 12 Millionen Euro gefördert. Nach der Überprüfung des Falls schloss sie die beiden hauptverantwortlichen Professoren wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens für drei Jahre von einer Tätigkeit in ihren Gremien aus. Drei weitere Forscher erhielten schriftliche Rügen. Außerdem musste die Universität der DFG insgesamt 488 000 Euro zurückzahlen.

Die Wissenschaftler hatten mit den Fördermitteln unter anderem Computer und Hardware gekauft und die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen für den Einsatz im indonesischen Regenwald finanziert. Für solche Anschaffungen und Dienstleistungen vergibt die DFG jedoch keine Fördermittel.

Die Universität Göttingen hatte ebenfalls eine Untersuchungskommission eingesetzt. Diese attestierte vier leitenden Wissenschaftlern wissenschaftliches Fehlverhalten, weil sie grob fahrlässig falsche Angaben über Publikationen gemacht hätten. Das Verhalten von weiteren elf Forschern, die Falschangaben gemacht hatten, bewertete sie als fahrlässig. Die Universität hat gegen elf Wissenschaftler Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese seien noch nicht abgeschlossen, so Hochschulsprecher Bernd Ebeling.

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