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Uni-Skandal

DFG-Gelder für andere Zwecke umgebucht?

In 16 Fällen sollen Göttinger Wissenschaftler Falschangaben in einem Antrag auf Forschungsförderung gemacht haben. Nach dem Tageblatt-Bericht am Sonnabend sind weitere Details bekannt geworden. Das Präsidium der Universität nimmt den Vorfall zum Anlass, strengere Vorgaben für wissenschaftliche Veröffentlichungen zu machen.

Hort existierender wissenschaftlicher Publikationen: Katalogsaal der Universitätsbibliothek.

© BB
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Rückblick

Fördergelder in Höhe von 8,6 Millionen Euro standen für die weitere Erforschung der „Stabilität von Randzonen tropischer Regenwälder in Indonesien“ (Storma) im Februar noch in Aussicht. Statt Fortsetzung des Sonderforschungsbereichs (SFB) 552 ab Juni geht es nun um Sanktionen. 

Über die von Göttinger Wissenschaftlern erfundenen Veröffentlichungen mit Titeln wie „Kapitalgetriebene soziale Schichtenbildung im Lore Lindu-Biosphärenreservat, Zentral-Sulawesi/Indonesien“ oder „Endophytische Pilze in Kakaoblättern in Sulawesi sind nicht hyperdivers!“ berichtet auch das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ in seiner heutigen Ausgabe. 

Dabei geht es nicht nur um nichtvorhandene Publikationen zu Forschungsergebnissen, sondern auch um unzulässig verwendete Gelder. Dazu hat die Hamburger Redaktion E-Mails und Protokolle, „dass mindestens 200 000 Euro für andere Aufgaben abgezweigt worden sein könnten.“ Für die Regenwald-Forschung von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erhaltenes Geld wurde nach Spiegel-Angaben „umgebucht“, um es für andere Bereiche oder Mitarbeiter von beteiligten Fakultäten zu verwenden. Diese Vorwürfe untersuchen Universität und DFG gemeinsam. 

Neue Vorgaben für Anträge

Wie es die seit dem Jahr 2002 existierenden Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Göttingen vorsehen, laufen nun „die Vorkehrungen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten“: eine Untersuchungskommission befasst sich mit den Sonderforschern. Vor dem Senat als einem Leitungsgremium der Universität hat Präsident Prof. Kurt von Figura nach Bekanntwerden der Verstöße gegen gute wissenschaftliche Praxis gefordert, alles zu tun, um sicherzustellen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen. Deshalb sind in Anträgen der Universität nur noch veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenomme Publikationen zulässig. Die Mitglieder des Senates und Fakultäten wurden außerdem aufgefordert, die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Universität allen Wissenschaftlern gegen Bescheinigung auszuhändigen.

Angela Brünjes


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