Tropenforschung: Der Sonderforschungsbereich untersucht die Randzonen des Regenwaldes auf der Insel Sulawesi.
Tageblatt: 16 Wissenschaftler der Universität Göttingen wollten sich Fördergelder in Millionenhöhe erschwindeln. Sie sitzen selbst im Stiftungsrat der Universität. Haben Sie so etwas schon erlebt?
Lange: Nein, 16 „auf einen Streich“ zu ertappen, das bedeutet leider schon eine neue Qualität wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Als ich das hörte, war ich erst einmal sprachlos.
Haben Sie eine Erklärung für den Schwindel?
Nach der Aussage eines der Beteiligten sei im Sonderforschungsbereich der Universität und von den Gutachtern das Publikationsverhalten nie kontrolliert worden. Das darf natürlich nicht sein. Da war man vielleicht zu vertrauensselig und muss die Selbstkontrollmechanismen noch verbessern. Aber man sollte daraus keineswegs einen Generalverdacht gegen die Universität Göttingen oder andere Hochschulen ableiten. Denn die Fälle, denen jetzt auch die Staatsanwaltschaft nachgeht, sind Einzelfälle, wenn auch sehr viele auf einmal – und das ist das Unangenehme.
Warum kein Generalverdacht?
Die Affäre am Sonderforschungsbereich 552 zeigt, dass die Mechanismen der Selbstkontrolle funktionieren. Die Universität hat selbst eine Untersuchungskommission eingerichtet, die zügig arbeitet. Wir haben früh darauf geachtet, dass alle niedersächsischen Universitäten Kommissionen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten einsetzen. Das haben die Unis auch getan, so dass wir ein wirksames Instrument der Selbstkontrolle haben. Wir sind über die peinlichen Vorgänge seit Wochen informiert.
Welche Konsequenzen haben die Verantwortlichen zu erwarten?
Jetzt ermittelt erst einmal die Staatsanwaltschaft, insofern werde ich dazu nichts sagen. Die Verantwortlichen nehmen in der Universität keine Funktionen mehr wahr. Welche Folgen das dienstrechtlich haben wird, kann ich derzeit auch nicht sagen. Mir ist in meiner Zeit, als ich selbst in der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft war, nie vorgekommen, dass Artikel als wissenschaftliche Arbeiten angegeben worden sind, die niemals publiziert worden sind. Bei manchen Artikeln hieß es, sie seien in Vorbereitung. Aber die haben wir dann nicht akzeptiert.
Strafrechtliche Relevanz?
Die Falschangaben von 16 Tropenforschern sind auch für die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Thema, aber eines, das alles andere als tägliches Geschäft bedeutet. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hans Hugo Heimgärtner wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Untreue vorliegt. Heimgärtner zum derzeitigen Stand: „Es handelt sich nicht um ein Ermittlungsverfahren“.
Die Staatsanwälte werden für ihre Prüfungen die notwendigen Unterlagen von der Georg-August-Universität und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) anfordern. Die Prüfung „betrifft in erster Linie die Mittelvergabe“, so Heimgärtner. Den Tropenforschern wird unter anderem vorgeworfen, von der DFG erhaltene Forschungsfördergelder für nicht vorgegebene Zwecke verwendet zu haben. Hier prüft die Staatsanwaltschaft, ob eine Veruntreuung von Geldern vorliegt. Bei diesem und den anderen Vorwürfen muss sich eine strafrechtliche Relevanz ergeben, um zu ermitteln.
Falschangaben im Februar
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass seit Februar Wissenschaftler des Göttinger Sonderforschungsbereichs zur Regenwaldforschung verdächtigt werden, falsche Angaben zu wissenschaftlichen Publikationen gemacht zu haben (Tageblatt berichtete). Dabei handelte es sich um einen Antrag auf Forschungsförderung von mehr als 8 Millionen Euro. Universität und DFG untersuchen die Vorwürfe seit März.
jes
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