Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Diese Anträge werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet. Bewilligte Leistungen werden dann rückwirkend ab Tag der Antragstellung gezahlt.
Fragen dazu, welche den Leistungen die Pflegeversicherung bei Demenz-Erkrankten übernimmt, zu den Anträgen und den Besuchen der Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkassen beantwortet im angegebenen Zeitraum Norbert Barthel, Geschäftsbereichsleiter Pflegeversicherung bei der AOK. Er wird unter der Telefonnummer 0551 / ­901 407 erreichbar sein.
Goettinger-Tageblatt.de Anmeldung