Göttingen. Über den historischen Fall berichtete Peter Oestmann. Der Juraprofessor von der Universität Münster sprach im Rahmen de Vortragsreihe des Göttinger Vereins zur Pflege der Rechtsgeschichte im Auditorium der Universität. „Niedersächsisches Bauernrecht zwischen kirchlichem Gericht und Friedrich dem Großen. Ein Rechtsstreit aus dem 18. Jahrhundert“ – der Vortragstitel machte einige der übergeordneten Konfliktlinien, um die es in diesem Jahrzehnte währenden Prozess ging, bereits klar. Hier muss es sich um eine Art Stellvertreterkrieg zwischen weltlichen und kirchlichen Gerichten, zwischen Kirche und Staat sowie zwischen katholisch und evangelisch gehandelt haben. Im Mittelpunkt der Streitigkeiten: Ein Kapellenhof bei Hildesheim und seine Nutzer. Eigentlich ein „dörfliches Possenstück“, wie es Oestmann ausdrückte.
Typisch zu jener Zeit, so erläuterte der Direktor des Instituts für Rechtsgeschichte in Münster, sei eine Längsspaltung der Gerichte in kirchlich und weltlich gewesen, jeweils mit unterschiedlichen Instanzensträngen. Aus dem sich bietenden Portfolio wussten die Kontrahenten sich vielfältig und zum Teil ungewöhnlich zu bedienen. Und ob die Parteien wirklich zu jeder Zeit an einer Lösung ihres Falls interessiert warne, scheint auch unklar.
„Man sieht wie Recht wirklich funktionierte“, resümierte Oestmann, der von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaften in Göttingen studierte. Es handle sich mehr um einen interessanten Kampf um das Recht als um Aussagen zum damals gültigen Recht, die man aus dem Studium des Falls ziehen könne. So erläuterte er auch, dass in der frühen Neuzeit Gesetze weniger wichtig waren als die Anwendung von Recht. Und so lässt sich rückwirkend auch nicht beurteilen, wer in dem bäuerlichen Rechtsstreit eigentlich im Recht gewesen wäre. Spannender ist auch eigentlich das Politikum, das aus dem Fall wurde – mit eingeschalteten Instanzen bis hin zu Friedrich dem Großen.
Von Isabel Trzeciok
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