„Natürlich gibt es immer noch viele Punkte, die strittig sind und an denen das Ministerium noch nachbessern muss“, sagt Konstantin Brand, Vorsitzender des Göttinger AStA. Julian Brommer, Vorsitzender der ADF, geht noch weiter: „Auch einem Bachelor-Absolventen mit einer Note von 4,0 muss es durch ein faires Auswahlverfahren ermöglicht werden, einen Masterstudiengang aufzunehmen.“
„Wir haben die gesetzliche Vorgabe, einen ,qualifizierten Bachelor‘ zum Masterstudiengang auszuwählen“, sagt Bernd Ebeling, Pressesprecher der Universität Göttingen. Die Note soll dabei mindesten 50 Prozent zählen. Er sieht für die Universität keinen akuten Handlungsbedarf: „Neben der Notengrenze gibt es noch andere Kriterien, die entscheiden, ob ein Bachelorabsolvent den Master machen darf.“ Diese anderen Kriterien seien beispielsweise Auswahlgespräche. Die Mindest-Zugangsnoten variieren von Studiengang zu Studiengang, bei Geschichte liegt sie beispielsweise bei 2,5, bei Finanzen, Rechnungswesen und Steuern liegt sie bei 3,0.
cob
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