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Rüge vom Landesrechnungshof

Universität Göttingen zahlt Zweitwohnung von Professorin


Wie viel finanziellen Spielraum hat eine Universität, um hervorragendes Personal für Führungspositionen zu gewinnen? Nach Ansicht des Landesrechnungshofes hat die Universität Göttingen in einem Fall bei Berufungsverhandlungen die Grenze des Zulässigen überschritten.

Göttingen. Anlass für die harsche Kritik der Prüfer ist die Besetzung der Leitungsposition des im Rahmen der Exzellenzinitiative eingerichteten Lichtenbergkollegs. Der Landesrechnungshof wirft der Universität vor, „rechtswidrig und wissentlich“ die für Professoren geltende Besoldungsobergrenze überschritten zu haben.

Die Hochschule hatte im Herbst 2008 die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dagmar Coester-Waltjen zur Direktorin des Lichtenbergkollegs berufen. Zusätzlich zu ihren Bezügen habe die Universität der Professorin aus München die Übernahme von Mietkosten für eine Zweitwohnung in Göttingen bis zu einer Höhe von maximal 700 Euro zugesichert. Solche Kosten seien üblicherweise von den Professoren selbst zu tragen, rügen die Prüfer. Nach ihrer Ansicht sind die Mietzahlungen als Bestandteil der Besoldung anzusehen. Damit sei die zulässige Besoldungsobergrenze überschritten. Dies sei mit Kenntnis des hauptamtlichen Vizepräsidenten der Universität geschehen. Dieser habe den Vorsitzenden und den Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur im Stiftungsausschuss entsprechend unterrichtet. Diese hätten dagegen keine Einwände erhoben. Der Landesrechnungshof hält diese Vereinbarung jedoch für rechtswidrig.

„Das sehen wir anders“, sagte dazu ein Sprecher der Universität Göttingen. Die Stellenbesetzung sei im Übrigen zeitlich befristet. Nähere Angaben zu dem Fall könne er aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machen.

Der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Rüdiger Fischer, nannte den Vorgang einen „Einzelfall“. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages teilt indes die Kritik der Rechnungsprüfer. Auf ihrer jüngsten Sitzung missbilligten die Parlamentarier die Überschreitung der Besoldungsobergrenze und forderten, „dass die besoldungsrechtlichen Vorgaben strikt eingehalten werden“.

Das Wissenschaftsministerium will Leitlinien für die Besoldungen entwickeln und außerdem dem Landtagsausschuss über die jeweiligen Berufungsvereinbarungen berichten.

Im kommenden Jahr wird die Leitungsposition am Lichtenbergkolleg neu besetzt. Die Stelle ist bereits ausgeschrieben. Über die Nachfolge sei noch nicht entschieden, sagt Uni-Sprecher Romas Bielke. Auf die Frage, ob es zu einer ähnlichen Berufungsvereinbarung kommen könnte, sagte er: „Nein.“

(pid/nie)

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