Ein mutmaßlicher Beschluss des Amtsgerichtes Weimar hat für viel Wirbel gesorgt. Darin wurde offenbar einer Klägerin recht gegeben, die gegen Maskenpflicht, Abstände und Testpflicht an den Schulen ihrer Kinder geklagt hatte. Das Thüringer Bildungsministerium stellt nun klar, die Entscheidung sei allenfalls für die beiden Schüler bindend. Zugleich äußert es „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“.