Entscheidungen über Reanimation im Falle eines Herzstillstandes oder die Bedeutung von Patientenverfügungen in der Psychiatrie. Einen Zwischenbericht über seine bisherige Arbeit gibt das Klinische Ethikkomitee am Mittwoch, 12. Dezember, um 14.15 Uhr im Klininkum, Robert-Koch-Straße 40, in Hörsaal 542.
„In den vergangenen zwei Jahren wurden wir in über 30 Fällen angefragt“, sagt Dr. Alfred Simon, der Vorsitzende des Klinischen Ethikkomitees. Bei etwa der Hälfte der Anfragen konnte diese direkt beantwortet oder das zugrunde liegende Problem durch Einschaltung einer anderen Stelle (zum Beispiel Beschwerdemanagement, Palliativzentrum) gelöst werden. In 15 Fällen wurde eine ethische Fallbesprechung auf Station durchgeführt.
Organisation von ethischen Fortbildungen
Zu den Aufgaben des Klinischen Ethikkomitees gehören die Durchführung von ethischen Fallbesprechungen sowie die Organisation von ethischen Fortbildungen. Acht Fortbildungsveranstaltungen waren es in den letzten zwei Jahren. Die Themen reichten vom Umgang mit Patientenverfügung, über die Fixierung von Patienten bis hin zum Selbstbestimmungsrecht psychisch kranker Menschen. „Wir wollen in unseren Veranstaltungen aktuelle medizin- und pflegeethische Themen aufgreifen und das Gespräch zwischen Ärzten, Pflegenden, Patienten und Angehörigen über diese Themen fördern“, so Simon.