Hiermit setzten die Senatoren auf Initiative der studentischen Mitglieder ein deutliches Zeichen für den Datenschutz, teilten die studentischen Mitglieder Silke Hansmann und Kay Tuschen mit. Die bisherige Praxis stieß bei den Studierenden auf Unverständnis. Diese sah vor, dass Studierende ihren Rücktritt von einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen glaubhaft machen mussten.
Glaubhaft hieß in diesem Fall, dass ein ärztliches Attest inklusive Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung, welche zur Prüfungsunfähigkeit führt, eingereicht werden musste.