Dabei spiele die Frage, wer das Gerät aufgestellt habe, eine Rolle. Waffenrechtlich sei das Schussgerät, das Mäuse durch den hohen Druck aus einer Spezialpatrone tötet, nicht verboten. Durch Verwendung im öffentlichen Bereich gebe es jedoch einen ermittlungsrelevanten Hintergrund. Es werde in Richtung fahrlässige Körperverletzung ermittelt.
„Wir haben hier so etwas noch nicht gehabt“, kommentiert Kanngießer die Frage nach vergleichbaren Vorfällen. Der Junge aus Gerblingerode hatte die Schussfalle beim Spielen auf dem örtlichen Sportplatz entdeckt und mit nach Hause genommen. Beim Hantieren mit dem Gerät löste der Schussmechanismus aus, der Junge erlitt eine Verletzung am Oberschenkel und wurde mit dem Rettungswagen ins Duderstädter Krankenhaus gebracht.
„Von so einer Falle habe ich noch nie etwas gehört, auch nicht von Mitbewerbern“, sagt Sven Buth von der Göttinger Firma Ibo Schädlingsbekämpfung. Er hält eine Schussfalle zur Bekämpfung von Wühlmäusen für denkbar ungeeignet. Für einen von Laufgängen unterhöhlten Bereich wie einen Sportplatz würden von Fachleuten üblicherweise Gastabletten eingesetzt.
Wühlmaus-Schussfallen wie die von der Polizei sichergestellte sind in Internetshops für rund 30 Euro als Jagdzubehör erhältlich. Die dazugehörige Munition (9 mm x 17 gelb) ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und darf an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. In der Produktbeschreibung heißt es über die Munition: „damit werden normalerweise Bullen betäubt“.
Der Vorstand des Gerblingeröder Sportvereins ist derzeit ebenfalls dabei, den Fall aufzuarbeiten. Auf Tageblatt-Nachfrage hieß es: „Wir müssen selbst erstmal prüfen, was genau passiert ist.“
bd