Darauf weist die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung hin, „damit aus der Kehrpflicht keine Pflicht zum Ersatz von Sach- und Körperschäden wird“. Geschehe ein Unfall auf ungeräumten oder glatten Wegen, könne dies zu Schadensersatzforderungen führen.
Die Stadtverwaltung hat neben dem Wohl von Passanten auch das der Umwelt im Auge. Für das Streuen solle nur in Ausnahmefällen Salz verwendet werden, und dann auch nur so sparsam wie möglich, erklärt Duderstadts Bürgermeister Wolfgang Nolte (CDU).
Nolte ruft Passanten zur Vorsicht auf
Der städtische Bauhof werde abseits von öffentlichen Straßen und Wegen – beispielsweise durch Grünlanlagen – nur dort tätig, wo Fußwege als einzig mögliche Wegeverbindungen für die Menschen unentbehrlich seien, führt er weiter aus. Das gesamte Wegenetz im Stadtbereich frei zu halten, würde die personellen und finanziellen Ressourcen der Stadt überschreiten.
Deshalb ruft Nolte Passanten zur Vorsicht auf. Sie könnten bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Gefahrenfreiheit auf allen Wegen erwarten. Fußgänger trügen Mitverantwortung für ihre Sicherheit und sollten nur geräumte und gestreute Wege benutzen, appelliert der Bürgermeister.