Südlich der Heilsberger Straße in Duderstadt sollen erweiterte Baumöglichkeiten entstehen. Die Mitglieder des Rates der Stadt haben die dafür notwendige Aufstellung der siebenten Änderung des Bebauungsplans Nummer 1 „Auf der Klappe“ im Ortsteil Duderstadt einstimmig beschlossen.
Zwei Bebauungsstreifen
Die aktuelle Bausituation südlich der Heilsberger Straße hatte Stadtplaner Rudolf Wengerek erläutert. Die Grundstücke seien zurzeit teilweise als allgemeines Wohngebiet und teilweise als Grünfläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan zeige die für die Nachkriegsjahre typische Nutzungsstruktur die aus einem Wohnhaus mit dahinterliegendem Schuppen oder Stall für die Selbstversorgung bestand. Er setze ein zehn Meter breites Bebauungsfenster fest, das fünf Meter hinter der Straße beginne. Dann folge ein Streifen, der nicht bebaut werden dürfe. Dahinter wiederum gebe es einen 7,5 Meter breiten Streifen, der eben für den Bau von Ställen oder Schuppen genutzt werden dürfe. „Es wäre schön“, hatte Wengerek gesagt, „wenn man dort bauen könnte, ohne auf die beiden Bänder Rücksicht nehmen zu müssen.“
Eine Bauvoranfrage
Die Gedanken zu einer Planänderung begründen sich in einer Bauvoranfrage, die an die Stadtverwaltung für ein Grundstück an der Heilsberger Straße gestellt wurde. Darin wird die Absicht erklärt, das bestehende Gebäude zu entfernen und durch den Neubau eines Einfamilienwohnhauses zu ersetzen. Allerdings soll als Neubau ein rund 27 Meter langes zweigeschossiges Gebäude mit einem Flachdach errichtet werden. Diese Planung entspricht nicht den Vorgaben, da das Gebäude deutlich die erlaubte überbaubare Fläche überschreitet. Und auch ein Flachdach ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen.
Ein Stück Siedlungsgeschichte
Zwar gehe mit einer Planänderung wahrscheinlich ein Stück Duderstädter Siedlungsgeschichte verloren, doch durch die Größe der Grundstücke sei es grundsätzlich vorstellbar, im Sinne einer Innenentwicklung ergänzende Baumöglichkeiten zu eröffnen, heißt es in der Begründung zur Beschlussvorlage. Die Möglichkeit sei gegeben, indem das allgemeine Wohngebiet nach Süden ausgeweitet und ein größerer Bereich als überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen werde.
Raum für moderne Bauformen
Mit einem Verzicht auf Vorgaben zur Baugestaltung, wie zum Beispiel geneigte Dächer, könne modernen Bauformen Raum gegeben werden. Dabei bleibe den Bauherren freigestellt, ob sie die erweiterten Baumöglichkeiten durch größere Baukörper nutzen oder ob sie in zweiter Reihe ein weiteres Wohnhaus bauen. „Wenn hinten ein zweites Gebäude errichtet wird, dann muss die Erschließung über die vordere Seite erfolgen“, hatte Wengerek gesagt. Das gelte sowohl für die verkehrliche als auch leitungsgebundene Erschließung. Probleme könne die Topografie für die Schmutzwasserableitung sowie eventuell für die Oberflächenwasserableitung bereiten, da die hinteren Grundstücksteile deutlich tiefer liegen.
Öffentliche Stellungnahme
Die Ratsmitglieder haben die Aufstellung der siebenten Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Als Plan der Innenentwicklung sei die Änderung im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der betroffenen Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern werde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Von Rüdiger Franke