Wer bis zum 30. Dezember keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Verzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Die Einsicht in das Verzeichnis, die ein Datensichtgerät ermöglicht, ist von Mittwoch bis Freitag, 2. bis 4. Januar, in den jeweiligen Kommunalverwaltungen möglich.