Notwendig geworden war der Ratsbeschluss für die beiden Bebauungspläne für die Gewerbegebiete Meerfeld und Stockenbreite, da diese ungültig waren. Es hatte zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Entscheidung des Landkreises Göttingen gegeben. Das Gericht war der Argumentation der Kläger gefolgt, wonach aus den Begründungen der Bebauungspläne nicht abzuleiten war, auf welcher Basis die Schallpegel vorgegeben wurden. Die Gemeinde hatte daher Schallgutachten in Auftrag gegeben, die nun Bestandteil der Bebauungspläne werden. Die aktuellen Messungen hatten die in den Plänen aus den 70er-Jahren festgesetzten aber nicht schlüssig dargelegten Schallleistungspegel bestätigt. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Ebenfalls eine Formalie war der erforderliche Ratsbeschluss zur Benutzungs- und Gebührensatzung für den Festplatz „Kleiner Anger“. Weil die Satzung auf der Internetseite der Gemeinde online für die Bürger zur Verfügung gestellt werden soll, wurde in dem Zusammenhang die Satzung geprüft und aktualisiert. Analog der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Schloss sollen Vereine und Verbände sowie Gruppierungen bei der Nutzung des Festplatzes mit einer geringen Gebühr belastet werden. Der Vorschlag der Freien Wähler Gemeinsam für Gieboldehausen (FW GfG), in der Satzung die Nutzungsrechte des Pächters des angrenzenden Niedersachsenhofes mit aufzuführen, um Transparenz zu schaffen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Von Britta Eichner-Ramm