Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat der Verwaltung des Fleckens Gieboldehausen einen Vorentwurf der technischen Entwurfsfassung übermittelt, der im Vorfeld des Brückenneubaus Veränderungen im Bereich des Niedersachsenhofs beziehungsweise Schützenplatz betrifft. „Es geht dabei noch nicht um die Brücke“, erklärt Verwaltungsvertreterin Karin Wilde, „sondern um den Bereich vor dem Festplatz und Niedersachsenhof.“ Für die Verlängerung des Geh-/Radweges in dem Bereich müssen Gehölze und Bäume entfernt werden.
Ampelanlage einsehen
Die Entfernung der Gehölze und Bäume im Bereich Schützenplatz, am gegenüberliegenden Hahleufer sowie im Bereich Hahledamm/Eingang Schlosspark seien in der Freihaltung des Baufeldes beziehungsweise der Trasse für die Behelfsumfahrung begründet, heißt es in der Erläuterung der Straßenbaubehörde. Ein weiteres Argument, die Linden entlang des Niedersachsenhofs zwischen der Straße „Am Schützenplatz“ und der Einfahrt zum Schützenplatz zu entfernen, sei die bessere Einsehbarkeit der Ampelanlage aus Richtung Herzberg kommend. Die Auswirkungen und Ausgleichsmaßnahmen seien Gegenstand des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), der aber erst auf der Grundlage der endgültigen technischen Entwurfsplanung erstellt werde.
Beteiligung
Zu den Veränderungen im Bereich Niedersachsenhof und Schützenplatz seien Hinweise der Grundstückseigentümer, zu denen auch der Flecken zählt, möglich. Es handele sich aber nicht um ein förmliches Beteiligungsverfahren. „Die Straßenbaubehörde möchte die Planfeststellung möglichst im Vorfeld mit allen abstimmen, damit sich das Verfahren im Nachhinein möglichst nicht verzögert“, erläutert Wilde.
Naturschutzaspekte
Die Bäume befinden sich nach Auskunft eines weiteren Eigentümers auf dem Privatgrundstück Niedersachsenhof. Die Entfernung sei, abgesehen von der optischen Wirkung, auch unter naturschuztrechtlichen Aspekten kritisch zu sehen. Durch solch einen Eingriff würde der Gesamteindruck der beiderseits ortsauswärts führenden Baumreihen empfindlich gestört.
Verkehrstechnischer Vorteil unklar
Fraglich sei, ob durch die Verlängerung des Geh-/Radweges ein verkehrstechnischer Vorteil erreicht werde, der die Entfernung der Bäume rechtfertige, heißt es in der Sitzungsvorlage. Auch bringe die Herstellung des zusätzlichen Abschnitts keinen erkennbaren Vorteil für Fußgänger und Radfahrer. Derzeit nutzen Radfahrer und Fußgänger nach Auskunft des Eigentümers den Weg über das Grundstück des Niedersachsenhofs.
Umstellung auf LED
Die Lichtsignalanlage soll nach Angaben der Straßenbaubehörde mit leuchtstarker LED-Technik ausgestattet werden. Darüber hinaus seien die Anordnungen von Vorsignalgebern an der B 27 und das Aufstellen eines Hinweisschildes auf die Geschwindigkeitsüberwachung geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit des Knotenpunktes ausreichend zu erhöhen, heißt es in der Sitzungsvorlage weiter. Die LED-Umrüstung werde zudem dazu führen, dass die Anlage deutlicher erkennbar ist. Daher werde gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Beseitigung der Baumreihe sowie der Bau eines kombinierten Geh- und Radweges abgelehnt werden.
Themen im Bauausschuss
Der Vorentwurf der Straßenbaubehörde ist Thema im Bauausschuss des Rates des Fleckens Gieboldehausen. Das Gremium tagt am Dienstag, 29. Januar, ab 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Gieboldehausen, Hahlestraße 1. Weitere Themen auf der Tagesordnung sind der Ausbau der St.-Laurentius-Straße und des Wirtschaftsweges Hopfenberg.
Von Rüdiger Franke